Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023
TOP 1 Kindergartenanbau
- Sachstandsbericht Verbandsbauamt u. Fortschreibung Bauzeitenplan
Herr Menean und Herr Riedinger vom Verbandsbauamt waren anwesend und berichteten über den Baufortschritt des Kindergartenanbaus.
Der geplante Umzugstermin zum 30.06.2023 kann nicht eingehalten werden.
Es kommt immer wieder zu Verzögerungen durch Lieferschwierigkeiten. So auch bei den Rolladenkästen. Die Firma Beier ist mit der Elektro-Rohinstallation fast fertig. Danach kann die Firma Storz die Wände mit OSB beplanken. Alle Handwerker sind informiert, dass die Arbeiten ohne Verzögerungen erfolgen müssen, damit mit den Estricharbeiten begonnen werden kann. Das Ziel ist, bis August/September den Sanitärbereich fertig gestellt zu haben, um einen Umzug der Kindergartenkinder zu ermöglichen und dann nur noch die Restarbeiten im Anbau auszuführen.
Herr Riedinger informiert, dass festgestellt wurde, dass WC Trennwände benötigt werden. Diese wurden bisher auch nicht ausgeschrieben. Zwischenzeitlich habe er zwei Nachtragsangebote eingeholt.
- Angebot Firma Hipp
Hpl Vollkern Material: 7.883,75 € brutto
- Angebot Firma Haaf
Hpl Vollkern Material: 5.525,17 € brutto
Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag für die WC Trennwände an die günstigste Bieterin, Firma Haaf zum Angebotspreis von 5.525,17 € brutto (Nachtragsangebot).
TOP 2 Bürgermeisterwahl
- Beschluss zur Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl 2023
- Festlegung der Modalitäten für eine mögliche Bewerbervorstellung
2.1 Beschluss zur Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl 2023
Der Baden-Württembergische Landtag hat im März mit großer Mehrheit ein neues Kommunalwahlrecht beschlossen. Kernpunkt ist Senkung des Mindestalters für die Wählbarkeit zum Bürgermeister von bisher 25 auf 18 Jahren. Die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit (unter 68 Jahre) und die Ruhestandsaltersgrenze (73 Jahre) entfallen. Beim zweiten Wahlgang von Bürgermeisterwahlen wird die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung nach dem ersten Wahlgang ist nicht mehr möglich. Außerdem benötigt jeder Bürgermeisterkandidat Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten. Das neue Wahlrecht gilt ab dem 01.08.2023. Da der Wahltermin vom Gemeinderat auf Sonntag, den 22.10.2023 festgelegt wurde, ist das neue Kommunalwahlrecht anzuwenden Der Gemeinderat stimmte der überarbeiteten Version der Stellenausschreibung einstimmig zu.
2.2 Festlegung der Modalitäten für eine mögliche Bewerbervorstellung
Der Gemeinderat beschloss die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung am Mittwoch, 04.10.2023, für die Bürgermeisterwahl am 22. Oktober 2023.
Nachstehende Modalitäten wurden festgelegt:
- Jedem/jeder Bewerber/in wird eine Redezeit von 15 Minuten zur persönlichen Vorstellung eingeräumt.
- Während der Vorstellung eines Kandidaten/in sind die anderen Kandidaten zur Vorstellung nicht zugelassen, sondern halten sich in einem anderen Raum auf.
- Nach Beendigung der Vorstellungsrunde findet eine gemeinsame Frage- und Diskussionsrunde statt, bei der die Bürger*innen die Gelegenheit haben, Fragen an die Kandidaten zu stellen.
- Die Moderation der Bewerbervorstellung erfolgt durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Bürgermeister Tobias Keller.
TOP 3 Annahme von Spenden für das Eurobärent(h)al-Treffen
2023
Das Eurobärent(h)al-Treffen war ein voller Erfolg. Die Rückmeldungen aus allen Partnergemeinden, aber auch aus der Bevölkerung waren durchweg positiv. Positiv sei es auch, dass es im Vorfeld des Eurobärent(h)al-Treffens mehrere Geld- bzw. Sachspenden für das kulturelle Highlight gab, so Bürgermeister Keller.
Im Einzelnen handelt es sich um
Geldspende Eurobärenthal T-Shirt, Rolf Sauter 1.204,16 Euro
Verzicht auf Honorar 4Fun Johannes Steidle 160,50 Euro
Dienstleistung Aufstellung 12 Apostel Bank CKL Bau Lehmann 297,50 Euro
Der Gemeinderat nahm die Spenden erfreut an.
Allen Spendern auch im Namen des Gemeinderates einen herzlichen Dank!
TOP 4 Onlinespende Netze BW
- Festlegung Spendenempfänger durch den Gemeinderat
Durch unseren Kommunalberater, Herrn Stefan Einsiedler wurde mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr wieder die sogenannte Onlinespenden Aktion angelaufen ist. Die Bürger der Gemeinde Bärenthal nehmen sich der digitalen Kommunikation der Netze BW an (Onlinemeldung der Zählerstände), was der Gemeinde und ihren Vereinen als Spende zugutekommt. Aus dieser Aktion erhält die Gemeinde 2023 eine Onlinespende in Höhe von 200 Euro. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass diese Spende dem Sportverein Bärenthal zu Gute kommen soll, als kleinen Dank für die Unterstützung beim Eurobärentaler Treffen.
TOP 5 Mängelbeseitigung Straßenbeleuchtung
- Festlegung einer Prioritätenliste und Mittelbereitstellung in den Haushalten 2023 - 2025
Der Gemeinderat beschloss folgende Prioritätenliste:
2023: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Beuroner Straße
Erneuerung der Anschlusskästen an 8 Masten und der Masttüren an
11 Masten
Für die Absicherung der an den Gebäuden angebrachten Strahler zur Kirchturmbeleuchtung soll zunächst ein Angebot für einen LED Strahler eingeholt werden.
2024: Masttausch von 17 Lichtmasten
2025: Standsicherheitsprüfung
Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat in den Jahren 2023-2025 folgende Haushaltsmittel einzustellen:
2023: 75.000 Euro
2024: 62.000 Euro
2025: 4.000 Euro.
TOP 6 Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
- Vorschlagsliste der Gemeinde
In den Amtsblättern vom 02.03. + 09.03.2023 sowie auf der Homepage der Gemeinde Bärenthal wurde auf die Schöffenwahl hingewiesen und Interessenten gebeten, sich zu bewerben. Es gingen drei Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung ein.
Durch den Gemeinderat wurden diese Interessenten für die Vorschlagsliste der Schöffenwahl gewählt.
Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 09. Mai 2023
TOP 1 Zukunftsplanung Friedhof
Der Gemeinderat hat bei einer Vor-Ort-Begehung des Friedhofes verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, erläutert vom Verbandsbauamt, beraten.
Zunächst wurde die Schaffung von weiteren Urnengräbern und deren Anordnung besprochen. Der Beschluß aus der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021, Urnenreihengräger als Reihenbelgung auszuweisen wurde nun durch die Variante der Belegung in Feldern überdacht. Der Gemeinderat einigte sich, künftig die Belegung der Urnenreihengräber sowie die Urnenwahlgräber nicht mehr in Reihen, sondern in einer Blockform anzulegen.
Auch befasst sich der Gemeinderat mit der neuen Ausweisung von Rasengräber.
Hiefür wurde der nördliche Bereich entlang der Mauer festgelegt. Jedoch wird dadurch die Neugestaltung des Geländes erforderlich, auch um eine Barrierefreiheit des Zugangs zu den Gräbern zu erreichen. Eine Kostenkalkulation wurde durch den Gemeinderat in Auftrag gegeben.
Hinter den bestehenden Urnenwahlgräbern sollen Baumurnengräber angeboten werden. Dazu wird ein neuer Baum gepflanzt.
TOP 2 Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Keller gab bekannt, dass der Gemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023 die Einstellung von Frau Melina Stingel als Erzieherin des Kindergartens Bärenthal ab dem 01.09.2023 beschlossen habe.
In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023 beschloss der Gemeinderat die Neueinstellung von Frau Manuela Mager als teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin des Bürgerbüros ab dem 01.05.2023.
TOP 3 Baugesuche
- Auf den Rainen 9, Flst. Nr. 647/1
Erweiterung der bestehenden Garage
Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben wurde erteilt.
- Bauvoranfrage „An der Bära“, Flst. Nr. 730/6
Anbau Büro- u. Sozialraum mit Garage an bestehender
Lagerhalle
Das Einvernehmen der Gemeinde wurde vorbehaltlich erteilt.
TOP 4 Bekanntgaben
Bürgermeister Keller informierte, dass der bisherige Revierförster Herr Stehmer zum 01.08.2023 in einen anderen Forstbereich wechselt. Als sein Nachfolger konnte Förster Johannes Maier gewonnen werden. Er ist derzeit Sachgebietsleiter im Nachbarforstamt des Schwarzwald-Baar-Kreises. Sein Dienstantritt ist zum 1.8. anvisiert.
Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.02.2023
TOP 1: Bekanntgaben aus nicht-öffentlicher Sitzung
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.01.2023 einem Stundungsantrag zugestimmt.
TOP 2: Erweiterung Kindergarten
Vergabe der Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Estricharbeiten an die Firma Meschenmoser Fußbodentechnik, Salem-Beuren, als günstigste Bieterin zum Preis von brutto 17.741,00 € zu vergeben. Die Bodenbelagsarbeiten wurden einstimmig an die Fa. Martin Alber ALBA, Irndorf, als günstigste Bieterin zum Preis von 17.049,27 € vergeben.
TOP 3: Solarleuchten für die Überquerungshilfe L440 - Vergabe
Die von der Netze BW angebotenen Solarleuchten entsprachen sowohl preislich als auch optisch nicht den Vorstellungen der Verwaltung und des Gemeinderates. Es fand deshalb keine Auftragsvergabe statt. Die Verwaltung wurde mit der Suche einer Alternativlösung beauftragt.
TOP 4: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zwischen der Badischen Rheingas GmbH und der Gemeinde Bärenthal
Der Gemeinderat stimmte dem von der Verwaltung vorgestellten Wegenutzungsvertrag mit der Badischen Rheingas GmbH, Lörrach einstimmig zu. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ersetzt den bisherigen Konzessionsvertrag, der zum 31.05.2023 ausläuft.
TOP 5: Bürgermeisterwahl 2023
Die gesetzlichen Voraussetzungen für das vorzeitige Ausscheiden des amtierenden Bürgermeisters aus dem Ehrenamt aus wichtigem Grund liegen vor und wurden vom Landratsamt bestätigt. Bürgermeister Keller scheidet damit am 30.11.2023 aus dem Amt. Dies macht eine Neubesetzung der ab dem 01.12.2023 vakanten Bürgermeisterstelle erforderlich. Auf Vorschlag der Verwaltung wurden vom Gemeinderat bereits wichtige Eckpunkte beschlossen. So wurde als Termin für die Bürgermeisterwahl der 22.10.2023 festgelegt. Eine eventuell notwendige Neuwahl erfolgt am 12.11.2023. Einig war sich der Gemeinderat, dass die Stellenausschreibung noch vor den Sommerferien erfolgen soll. Weitere Details zur Wahl werden vom Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen.
TOP 6: Verschiedenes, Bekanntgaben der Verwaltung
Bürgermeister Keller gibt bekannt, dass die Bundesförderung für das schnelle Internet in Bärenthal zwischenzeitlich bewilligt wurde. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 800.000 € und entspricht einer Förderquote von 50 %. Von der Verwaltung wurde zwischenzeitlich ein Kofinanzierungsförderantrag beim Land gestellt. Die Gemeinde erhofft sich dadurch eine weitere Förderung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese liegen geschätzt bei 1,6 Millionen Euro.
TOP 1: Anfrage Frauenhaus Tuttlingen e.V. auf Beteiligung der Gemeinde Bärenthal an der Kofinanzierung für die mobilen Teams der Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt
Dem Frauenhaus wird durch den Gemeinderat ein einmaliger Zuschuss von 500,00 Euro bewilligt.
TOP 2: Grundstückskauf des Flst. Nr. 2028/2 Gemarkung Bärenthal
Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Kauf des Grundstücks erst zuzustimmen, wenn geklärt ist, welche Zuschüsse vom Land zu erwarten sind und ob die Möglichkeit besteht, zusätzlich zu einem Zuschuss, Ökopunkte zu generieren.
TOP 3: Kläranlagenbetreuung durch die Firma Xylem Water
Solutions.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig, dem Kläranlagenbetreuungsvertrag mit der Firma Xylem Water Solutions zu. Damit geht die Betriebsleitung zum 01.02.2023 von der Stadt Fridingen auf die Mitarbeiter der Firma Xylem Water Solutions über.
TOP 4: Sachstandsbericht über den Neubau der Kinderkrippe in
Bärenthal
Die Baumaßnahme verzögert sich witterungsbedingt. Da der Sportbetrieb im Sportheim wiederaufgenommen wird, kann die dort geplante Unterbringung der Kinder nicht stattfinden. Um eine Schließung des Kindergartens während der Dacharbeiten zu vermeiden, haben sich Elternbeirat, Eltern und Kindergartenteam mit Pater Daniel in Verbindung gesetzt, um die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Nutzung des Erdgeschosses des Pfarrhauses zu klären. Bei einer Zustimmung des Stiftungsrates sollen die Kinder der Ü3 Gruppe vorübergehend dort untergebracht werden.
TOP 5: Bekanntgaben
Bürgermeister Keller gibt bekannt, dass ab 2023 die Pro-Kopf-Pauschale für den Kreistierschutzverein von bisher 0,70 €/Einwohner auf 1,05 €/Einwohner steigen wird. Gründe sind gestiegene Kosten für Energie, Wärme, Futter und Personal.
Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 20.10. 2020
TOP 1 Vorstellung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Tuttlingen - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde
Die Gemeinde Bärenthal wird dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Tuttlingen zum 01.01.2021 beitreten.
TOP 2 Vorstellung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Aus dem Feuerwehrbedarfsplan ist ersichtlich, dass die Feuerwehr nach dem Verkauf des TSF aus dem Jahr 1986 durch den Feuerwehrförderverein, zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit einen Mannschaftstransportwagen mit Anhänger benötigt. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Beschaffung des MTW in den Haushalt 2021 eingeplant und ein entsprechender Fördertrag bis zum 15.02.2021 gestellt wird. Aus dem Verkauf des Alt-Fahrzeuges und der alten Drehleiter stellt der Förderverein der Gemeinde für die Beschaffung des MTW zweckgebunden rund 6.000 Euro zur Verfügung. Abzüglich des Fachförderzuschusses verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von cirka 30.000 Euro.
TOP 3 Vorstellung Entwurfsplanung Kindergartenanbau und Vergabe der Architektenleistungen für den Anbau
Das Verbandsbauamt war mit der Erstellung einer Vor- und Entwurfsplanung bis zur Fertigstellung des Bauantrages (Leistungsphasen 1-4) beauftragt. Die Vergabe der Leistungen Phase 5-9 (Ausführungsplanung, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung und Bauüberwachung, Dokumentation) ist bisher nicht erfolgt. Dazu wurden mehrere Angebote von Architekten und dem Verbandsbauamt eingeholt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote beschloss der Gemeinderat dem Verbandsbauamt den Auftrag für die Umsetzung des Kindergartenanbaus zu erteilen.
TOP 4 Anfrage des Zweckverbandes Hohenberggruppe auf Begutachtung und eventuelle Übernahme des Tiefbrunnens der Gemeinde Bärenthal
Der Zweckverband baut im Donautal eine neue Aufbereitungsanlage mit zentraler Enthärtung. Über die Kohlwaldquelle, Hasenquelle, Galgenquelle und auch Ensisheimerquelle bezieht das Wasserwerk Hammer sein Wasser. Derzeit laufen hierzu Planungen, wie die Versorgung der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Die Gemeinde Bärenthal besitzt einen Tiefbrunnen in der Nähe der Sportplätze.
Die Hohenberggruppe stellt den Antrag, diese Quelle begutachten (Beproben, Schüttungsmessungen usw.) zu dürfen, um diese vielleicht später zur Sicherung der Wasserversorgung zu übernehmen. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 5 Einführung des § 2b UStG - Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022
Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf den Widerruf der am 23.11.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebenen Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG. Stattdessen wird von der Möglichkeit, die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz auf den 01.01.2023 zu verschieben, Gebrauch gemacht. Wünschenswert seitens des Gemeinderates wäre es aber, den § 2b UStG bereits zum 01.01.2022 einzuführen.
Ausgenommen hiervon sind die Sachkonten der Feuerwehr. Im Hinblick auf die 2021 beschlossene Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens wird der Gemeindeverwaltungsverband damit beauftragt zu prüfen, ob für das Produkt Feuerwehr bereits ab dem 01.01.2021 auf die Regelbesteuerung umgestellt werden kann. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob dazu die Gründung eines BgA (Betrieb gewerblicher Art) erforderlich ist.
TOP 6 Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flst. Nr.
371/2, Untere Straße 4
Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben (Umbau eines bestehenden Wohnhauses) wird einstimmig erteilt.
TOP 7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
Bürgermeister Keller teilt mit, dass in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung die Einstellung einer geringfügig beschäftigten Mitarbeiterin für das Bürgerbüro beschlossen wurde. Die Mitarbeiterin unterstützt seit dem 01.10.2020 die Fachkraft im Bürgerbüro an den beiden Dienstleistungsnachmittagen (Dienstag und Donnerstag).
Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. September 2020
TOP 1 Neuvorlage Haushalt 2020 - aufgrund fehlender Genehmigungsfähigkeit der ursprünglichen Fassung
Aufgrund der unvollständig übermittelten Informationen zum aktuellen Schuldenstand der Gemeinde Bärenthal von der Verbandsverwaltung an die mit der Erstellung des Haushaltsplans beauftragte Firma Heyder+ Partner war eine Überarbeitung erforderlich.
Die überarbeitete Haushaltssatzung und der Haushaltsplan, für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der neu vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen.
TOP 2 Übergangslösung Kindergarten, erneute
Beratung und Beschlussfassung aufgrund geänderter Ausgangssituation
Am 23.06.2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, in der Wohnung Hüttenbegstraße 12 eine Übergangslösung für die Kinderkrippe einzurichten.
Durch den Wegzug der Familie Taheri ergibt sich nun eine neue Situation, da dadurch zwei Kindergartenplätze und ein Krippenplatz frei werden. Das bedeutet konkret, dass die Übergangslösung nicht gebraucht wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf die Übergangslösung zu verzichten. Eine Anmietung der Wohnung Hüttenbergstraße 12 entfällt somit.
Aus der aktuelle Kindergartenbedarfsplanung für die kommenden beiden Jahre ist ersichtlich, dass die Gemeinde bis zur geplanten Inbetriebnahme des Kindergartenanbaus alle Kinder aufnehmen kann. Ab März 2021 sind jedoch alle 30 Plätze belegt (26 Kinder mit Doppelbelegung in der altersgemischten Gruppe) Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb keine Warteliste erforderlich, da bei den Ihnen vorliegenden Zahlen alle Eltern, die sich bei der Bedarfsabfrage zurückgemeldet haben, bereits berücksichtigt sind. Aufgrund des Eigenbedarfs ist es auch selbstverständlich auch nicht mehr möglich, auswärtige Kinder aufzunehmen.
TOP 3 Elektrotechnische Ausstattung Kläranlage, Beratung und Beschlussfassung über Mehrkosten
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, Mehrkosten in ein Prozessleitsystem für die Kläranlage zu investieren.
TOP 4 Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990,991 und 992 auf Gnadenweiler
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990, 991 und 992 auf Gnadenweiler.
TOP 5 Kostenbeteiligung der Gemeinde Bärenthal am Loipen Spurgerät des TSV Nusplingen - Abschluss einer inter Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen
Die Gemeinde Bärenthal weist auf der Hochfläche Gnadenweiler eine Langlauf loipe aus. Die Gemeinde selbst besitzt kein Loipenspurgerät. Deshalb wurde vor vielen Jahr mit der ehrenamtlichen „Interessengemeinschaft Loipenspurgerät lrndorf" eine Kooperation abgeschlossen. Durch Defekt des 30 Jahre alten Spurgerätes erfolgte in den letzten Jahren kein Spuren der Loipe mehr.
Nun ergab sich die Möglichkeit, über den TSV Nusplingen die Bärenthaler Loipe spuren zu lassen und die bestehende Vereinbarung zwischen Nusplingen und Schwenningen/Heuberg um Bärenthal zu erweitern. Voraussetzung hierfür war, dass sich die Gemeinde mit einem Investitionskostenzuschuss an dem neuen Motorschlitten, der im Herbst 2020 gekauft werden soll, beteiligt. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Abschluss einer inter-Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen sowie dem TSV Nusplingen aus. Ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.500 € für den neuen Motorschlitten wurde beschlossen.
TOP 6 Baugesuche und- Bauanfragen·
- a) Neubau einer Fischerhütte auf Flst. Nr. 746/5
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das nachträgliche Einvernehmen für Baumaßnahme
- b) Bauvoranfrage Neubau eines Schuppens auf Flst.2027/3
Das Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme, vorbehaltlich der entsprechenden Zustimmung der Untere Baurechtsbehörde und Genehmigung durch die angehörten Fachbehörden wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.
- c) Bauvoranfrage Umbau Wohnhaus Flst. Nr. 585/9
Der Gemeinderat stimmte zu, die Befreiungen zu erteilen sofern das Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde als genehmigungsfähig erachtet wird.
TOP 7 Verpachtung einer Gewerbefläche zur Lagerung und Verarbeitung von Brennholz
Das Grundstück wurde von der Gemeinde einem örtlichen Kleinunternehmer angeboten. Nach eingehender Prüfung kam dieser jedoch zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung des Platzes für ein Holzlager zu kostenintensiv für ein Kleingewerbe wäre und lehnte das Angebot ab.
TOP 8 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Bürgermeister Keller gab bekannt, dass die Genehmigung für die Ökopunktemaßnahme „Unterm Langfelsen" zwischenzeitlich vorliegt. Nach Abzug der 130.000 Ökopunkte für den Bebauungsplan „Mittleres Eschle", verbleiben für den Verkauf etwas mehr s 200.000 Ökopunkte.