Kurzbericht

 

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. September 2020

 

TOP 1        Neuvorlage Haushalt 2020 - aufgrund fehlender Genehmigungsfähigkeit der ursprünglichen Fassung

Aufgrund der unvollständig übermittelten Informationen zum aktuellen Schuldenstand der Gemeinde Bärenthal von der Verbandsverwaltung an die mit der Erstellung des Haushaltsplans beauftragte Firma Heyder+ Partner war eine Überarbeitung erforderlich.

Die überarbeitete Haushaltssatzung und der Haushaltsplan, für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der neu vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen.

TOP 2         Übergangslösung Kindergarten, erneute 

Beratung und Beschlussfassung aufgrund geänderter Ausgangssituation

Am 23.06.2020 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, in der Wohnung Hüttenbegstraße 12 eine Übergangslösung für die Kinderkrippe einzurichten.

Durch den Wegzug der Familie Taheri ergibt sich nun eine neue Situation, da dadurch zwei Kindergartenplätze und ein Krippenplatz frei werden. Das bedeutet konkret, dass die Übergangslösung nicht gebraucht wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf die Übergangslösung zu verzichten. Eine Anmietung der Wohnung Hüttenbergstraße 12 entfällt somit.

Aus der aktuelle Kindergartenbedarfsplanung für die kommenden beiden Jahre ist ersichtlich, dass die Gemeinde bis zur geplanten Inbetriebnahme des Kindergartenanbaus alle Kinder aufnehmen kann. Ab März 2021 sind jedoch alle 30 Plätze belegt (26 Kinder mit Doppelbelegung in der altersgemischten Gruppe) Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb keine Warteliste erforderlich, da bei den Ihnen vorliegenden Zahlen alle Eltern, die sich bei der Bedarfsabfrage zurückgemeldet haben, bereits berücksichtigt sind. Aufgrund des Eigenbedarfs ist es auch selbstverständlich auch nicht mehr möglich, auswärtige Kinder aufzunehmen.

TOP 3         Elektrotechnische Ausstattung Kläranlage, Beratung und Beschlussfassung über Mehrkosten

 

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, Mehrkosten in ein Prozessleitsystem für die Kläranlage zu investieren.

TOP 4         Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990,991 und 992 auf Gnadenweiler

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Kauf der Waldgrundstücke Flst. Nr. 990, 991 und 992 auf Gnadenweiler.

 

TOP 5         Kostenbeteiligung der Gemeinde Bärenthal am Loipen­ Spurgerät des TSV Nusplingen - Abschluss einer inter­ Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen

 

Die Gemeinde Bärenthal weist auf der Hochfläche Gnadenweiler eine Langlauf­ loipe aus. Die Gemeinde selbst besitzt kein Loipenspurgerät. Deshalb wurde vor vielen Jahr mit der ehrenamtlichen „Interessengemeinschaft Loipenspurgerät lrndorf" eine Kooperation abgeschlossen. Durch Defekt des 30 Jahre alten Spurgerätes erfolgte in den letzten Jahren kein Spuren der Loipe mehr.

Nun ergab sich die Möglichkeit, über den TSV Nusplingen die Bärenthaler Loipe spuren zu lassen und die bestehende Vereinbarung zwischen Nusplingen und Schwenningen/Heuberg um Bärenthal zu erweitern. Voraussetzung hierfür war, dass sich die Gemeinde mit einem Investitionskostenzuschuss an dem neuen Motorschlitten, der im Herbst 2020 gekauft werden soll, beteiligt. Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Abschluss einer inter-Kommunalen Vereinbarung mit den Gemeinden Nusplingen und Schwenningen sowie dem TSV Nusplingen aus. Ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.500 € für den neuen Motorschlitten wurde beschlossen.

TOP  6         Baugesuche und- Bauanfragen·
  1. a) Neubau einer Fischerhütte auf Flst. Nr. 746/5

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das nachträgliche Einvernehmen für Baumaßnahme

  1. b) Bauvoranfrage Neubau eines Schuppens auf Flst.2027/3

Das Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme, vorbehaltlich der entsprechenden Zustimmung der Untere Baurechtsbehörde und Genehmigung durch die angehörten Fachbehörden wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.

 

  1. c) Bauvoranfrage Umbau Wohnhaus Flst. Nr. 585/9

Der Gemeinderat stimmte zu, die Befreiungen zu erteilen sofern das Bauvorhaben durch die Baurechtsbehörde als genehmigungsfähig erachtet wird.

 

TOP 7         Verpachtung einer Gewerbefläche zur Lagerung und Verarbeitung von Brennholz

 

Das Grundstück wurde von der Gemeinde einem örtlichen Kleinunternehmer angeboten. Nach eingehender Prüfung kam dieser jedoch zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung des Platzes für ein Holzlager zu kostenintensiv für ein Kleingewerbe wäre und lehnte das Angebot ab.

 

TOP 8                  Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Bürgermeister Keller gab bekannt, dass die Genehmigung für die Ökopunktemaßnahme „Unterm Langfelsen" zwischenzeitlich vorliegt. Nach Abzug der 130.000 Ökopunkte für den Bebauungsplan „Mittleres Eschle", verbleiben für den Verkauf etwas mehr s 200.000 Ökopunkte.