Kurzbericht

 

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 20.10. 2020

 

TOP 1         Vorstellung des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Tuttlingen - Beschluss über den Beitritt der Gemeinde

 

Die Gemeinde Bärenthal wird dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Tuttlingen zum 01.01.2021 beitreten.

 

TOP 2         Vorstellung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

 

Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Aus dem Feuerwehrbedarfsplan ist ersichtlich, dass die Feuerwehr nach dem Verkauf des TSF aus dem Jahr 1986 durch den Feuerwehrförderverein, zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit einen Mannschaftstransportwagen mit Anhänger benötigt. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Beschaffung des MTW in den Haushalt 2021 eingeplant und ein entsprechender Fördertrag bis zum 15.02.2021 gestellt wird. Aus dem Verkauf des Alt-Fahrzeuges und der alten Drehleiter stellt der Förderverein der Gemeinde für die Beschaffung des MTW zweckgebunden rund 6.000 Euro zur Verfügung. Abzüglich des Fachförderzuschusses verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von cirka 30.000 Euro.

 

 

TOP 3         Vorstellung Entwurfsplanung Kindergartenanbau  und Vergabe der Architektenleistungen für den Anbau

 

Das Verbandsbauamt war mit der Erstellung einer Vor- und Entwurfsplanung bis zur Fertigstellung des Bauantrages (Leistungsphasen 1-4) beauftragt. Die Vergabe der Leistungen Phase 5-9 (Ausführungsplanung, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung und Bauüberwachung, Dokumentation) ist bisher nicht erfolgt. Dazu wurden mehrere Angebote von Architekten und dem Verbandsbauamt eingeholt. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote beschloss der Gemeinderat dem Verbandsbauamt den Auftrag für die Umsetzung des Kindergartenanbaus zu erteilen.

 

 

TOP 4         Anfrage des Zweckverbandes Hohenberggruppe auf Begutachtung und eventuelle Übernahme des Tiefbrunnens der Gemeinde Bärenthal

 

Der Zweckverband baut im Donautal eine neue Aufbereitungsanlage mit zentraler Enthärtung. Über die Kohlwaldquelle, Hasenquelle, Galgenquelle und auch Ensisheimerquelle bezieht das Wasserwerk Hammer sein Wasser. Derzeit laufen hierzu Planungen, wie die Versorgung der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Die Gemeinde Bärenthal besitzt einen Tiefbrunnen in der Nähe der Sportplätze.

Die Hohenberggruppe stellt den Antrag, diese Quelle begutachten (Beproben, Schüttungsmessungen usw.) zu dürfen, um diese vielleicht später zur Sicherung der Wasserversorgung zu übernehmen. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

TOP 5         Einführung des § 2b UStG - Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022

 

Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf den Widerruf der am 23.11.2016 gegenüber dem Finanzamt abgegebenen Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG. Stattdessen wird von der Möglichkeit, die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz auf den 01.01.2023 zu verschieben, Gebrauch gemacht. Wünschenswert seitens des Gemeinderates wäre es aber, den § 2b UStG bereits zum 01.01.2022 einzuführen.

Ausgenommen hiervon sind die Sachkonten der Feuerwehr. Im Hinblick auf die 2021 beschlossene Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens wird der Gemeindeverwaltungsverband damit beauftragt zu prüfen, ob für das Produkt Feuerwehr bereits ab dem 01.01.2021 auf die Regelbesteuerung umgestellt werden kann. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob dazu die Gründung eines BgA (Betrieb gewerblicher Art) erforderlich ist.

 

 

TOP 6              Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flst. Nr.

                        371/2, Untere Straße 4

 

Das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben (Umbau eines bestehenden Wohnhauses) wird einstimmig erteilt.

 

 

TOP 7          Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

 

Bürgermeister Keller teilt mit, dass in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung die Einstellung einer geringfügig beschäftigten Mitarbeiterin für das Bürgerbüro beschlossen wurde. Die Mitarbeiterin unterstützt seit dem 01.10.2020 die Fachkraft im Bürgerbüro an den beiden Dienstleistungsnachmittagen (Dienstag und Donnerstag).