Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Gemeinde Bärenthal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://www.baerenthal.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Ein Relaunch der Homepage ist für das Jahr 2025 geplant.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Nicht-Text-Inhalt: Grafiken und Bilder haben keinen Alternativtext, sodass blinde Nutzer deren Inhalt nicht wahrnehmen können.

  • Info und Beziehungen: Wichtige visuelle Informationen wie Tabellenüberschriften sind für Screenreader nicht zugänglich, was die Dateninterpretation erschwert.

  • Kontrast (Minimum): Textfarben auf der Webseite haben nicht immer ausreichende Kontraste, was die Lesbarkeit für sehbehinderte Menschen beeinträchtigt.

  • Tastaturbedienung: Die Webseite ist ohne Maus nicht vollständig navigierbar, da die Tastaturfokusse nicht sichtbar sind, was die Bedienung für Tastaturnutzer erschwert.

  • Seitentitel: Auf vielen Seiten fehlt ein klarer, aussagekräftiger Titel, der den Inhalt beschreibt und die Navigation vereinfacht.

  • Linkzweck: Die Zweckbeschreibung für Links ist oft unklar, was insbesondere für blinde Nutzer problematisch ist.

  • Sichtbarer Fokus: Der Tastaturfokus ist nicht sichtbar, was Tastaturnutzer daran hindert, sich auf der Seite zurechtzufinden.

  • Syntaxanalyse: Der Quellcode enthält Syntaxfehler, die die Kompatibilität mit Screenreadern und Browsern beeinträchtigen.

  • Deutsche Gebärdensprache: Die Webseite bietet keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, was die Barrierefreiheit für gehörlose Nutzer einschränkt.

  • Leichte Sprache: Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache, die das Verständnis für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen erleichtern würden.

  • Barrierefreiheit von Dokumenten: Dokumente im PDF-Format sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard, was den Zugang für Nutzer mit Screenreadern erschwert.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.10.2024 erstellt.

Die Angaben bezüglich der Erklärung zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Gestaltung zur Barrierefreiheit unserer Webseite ist für Sie nicht zufriedenstellend?
Wenden Sie sich gerne an uns.

Gemeindeverwaltung Bärenthal

Kirchstraße 8

78580 Bärenthal

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 07466/230

 

5. Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

 

 

 

Wirtschaftsverband Heuberg

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Die Gründung des Wirtschaftsverbandes

 
 
 
 
 
Im November 2018 beginnt alles mit einem Stammtisch der Geschäftsführer der größten Unternehmen auf dem Heuberg, der sich bis ins Jahr 2019 so weit etabliert, dass daraus der Arbeitskreis Heuberg entsteht, für den mit Guido Wolf MdL und Volker Kauder MdB wichtige politische Unterstützung gewonnen werden kann. Im Jahr 2019 findet dann das erste Heuberg Forum statt, bei dem neben den Mitgliedern des Arbeitskreises auch die Bürgermeister der 13 Gemeinden des Heubergs geladen sind. Im Jahr 2020 werden bereits wichtige Projekte zum Thema Ausbildungsförderung und medizinische Versorgung umgesetzt. Im Herbst 2021 erfolgt dann die offizielle Gründung des Wirtschaftsverbands Heuberg. Mitglieder sind Unternehmen und Gemeinden, die sich der Entwicklung des Heubergs hin zu einem starken und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort widmen. Denn: Auf dem Heuberg finden sich einige der wirtschaftsstärksten Gemeinden in Baden-Württemberg. Einzeln wären die Kommunen zu klein, um politischen Einfluss zu nehmen – umso wichtiger für die Region ist daher der Zusammenschluss des Wirtschaftsverbandes, denn hier bündeln die Mitglieder ihre Kräfte, um sich Themen wie der Infrastruktur, der Lebensqualität oder dem Fachkräftemangel anzunehmen.

 

Ein einmaliger Zusammenschluss von Politik und Wirtschaft.

Der Wirtschaftsverband ist ein Zusammenschluss, der gleichermaßen organisiert und getragen wird von den Heuberg-Gemeinden des Landkreises Tuttlingen – Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Irndorf, Königsheim, Kolbingen, Mahlstetten, Reichenbach, Renquishausen und Wehingen – sowie von Unternehmen der Wirtschaftsregion Heuberg. Geleitet wird der Verband von Geschäftsführer Ralf Raiser und einem Aufsichtsrat bestehend aus sieben Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Vorständen, Politikern und Wirtschaftsexperten der Region.

 

 


 

LASSEN SIE UNS THEMEN VORANTREIBEN WIE DIESE:

 

Medizinische Versorgung

Eine stabile medizinische Infrastruktur ist besonders im ländlichen Raum wichtig und muss zu jeder Zeit gewährleistet werden können. Wir setzen uns für den Ausbau in unserer Raumschaft ein.
 

Digitale Infrastruktur

Die Zukunftsfähigkeit des Heubergs ist unmittelbar mit einer sehr guten digitalen Infrastruktur verbunden. Sowohl in Bildungs-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen als auch in Unternehmen und im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist eine Modernisierung bestehender Strukturen unser Ziel.
 

Zukunftssicherung der Region

Junge, gut ausgebildete Fachkräfte sind die Voraussetzung für eine starke wirtschaftliche Zukunft. Deshalb investieren wir in moderne Bildungs- und Ausbildungsangebote und schaffen eine attraktive Lebens- und Arbeitsumgebung für junge Menschen.

 

Die Marke Heuberg

Der Heuberg als Qualitätsmarke ist noch nicht sichtbar genug – das wollen wir ändern. Wir setzen uns ein für eine Imageverbesserung und die Verbindung des Heubergs mit Themen wie „Digitalisierung“, „Fortschritt“ und „Innovationskraft“.
 

Lebens- und Freizeitqualität

Die regionale Lebens- und Freizeitqualität wollen wir steigern. Wir setzen uns ein für eine Region, die Fachkräften, Familien und  jungen Menschen einen langfristigen und attraktiven Lebensmittelpunkt bietet.

 


MITGLIEDER DES WIRTSCHAFTSVERBANDES

Mitglieder - Wirtschaftsverband[LINK]

 

WEITERE INFORMATIONEN

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsverband Heuberg: Wirtschaftsverband[LINK].

 

KONTAKT


Sie haben Fragen? Ihr Kontakt:

Wirtschaftsverband Heuberg GmbH

Ralf Raiser, Geschäftsführer

 

Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren

Realsteuerhebesätze für Gemeindesteuern

 

Grundsteuer

Der Hebesatz bei der GrundsRealsteuerhebesätze für Gemeindesteuernteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beträgt 400 v.H.
Der Hebesatz bei der Grundsteuer B für die Grundstücke beträgt 1.100 v.H.
(Gemäß Beschluss der Hebesatz-Satzung am 11.12.2024)

 

Hundesteuer

Download Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

 

Wasser- & Entwässerungsgebühren

Download Wassergebühren

Download Abwassergebuehren

 

Abfallgebühren / Satzung

Download Abfallgebührensatzung

Download Abfallgebührensatzung Änderung vom 10.03.2021

Nach Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2021 werden die Gebühren für Erdaushub ab dem 01.04.2023 auf 8,00 Euro/Kubikmeter erhoben.

Download Protokoll TOP 1 Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021

 

Nutzung Mehrzweckraum Rathaus

Donwnload Benutzungsordnung Mehrzweckraum

Download Nutzungsvereinbarung Mehrzweckraum

Raumnutzungsvertrag Mehrzweckraum Gemeinde Bärenthal

 

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Download Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

 

Verwaltungsgebühren

Download Satzung zur Änderung dder Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren