Klimafitte Wälder im Landkreis Tuttlingen

 

Seit 2023 nimmt die Gemeinde Bärenthal an der Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ teil. Ziel des Programms ist es, die kommunalen Wälder an die Folgen des Klimawandels anzupassen und zugleich ihre ökologische Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Angesichts zunehmender klimatischer Belastungen sowie stark gestiegener Kosten für Waldpflege, Wiederbewaldung und Pflanzmaterial unterstützt der Bund die Kommunen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

 

Ein Bestandteil der Förderung ist der gezielte Erhalt von Habitatbäumen. Dabei handelt es sich um besonders wertvolle, häufig alte, höhlen- oder totholzreiche sowie bereits abgestorbene Bäume, die als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dienen. Diese Bäume sind mit roten Wellenlinien markiert und verbleiben dauerhaft im Wald.

 

Ein weiterer zentraler Baustein ist die Ausweisung von Prozessschutzflächen (auch „Stilllegungsflächen“ genannt) auf fünf Prozent der kommunalen Waldfläche. Die Außengrenzen dieser Flächen sind mit Doppellinien und den nach außen gerichteten Buchstaben „SL“ gekennzeichnet. In den Stilllegungsflächen wird für zwanzig Jahre auf eine forstliche Nutzung verzichtet, um natürliche Entwicklungsprozesse zu ermöglichen und ökologisch wertvolle Waldstrukturen zu erhalten.

Mit den Stilllegungsflächen sind verbindliche Rahmenbedingungen verbunden. Innerhalb dieser Flächen sind neben forstwirtschaftlichen Maßnahmen auch weitere Eingriffe in die Vegetation nicht zulässig. Hierzu zählen insbesondere das Freischneiden oder Mulchen von Wegen oder Erholungseinrichtungen, jagdbetriebliche Eingriffe in die Vegetation sowie das Befahren von Rückegassen. Zulässig bleiben ausschließlich naturschutzfachlich erforderliche Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung bei konkret festgestellter Gefährdung.

 

Offiziell ausgewiesene Wanderwege, wichtige Forstwege sowie sämtliche Erholungseinrichtungen wurden vorab vollständig herauskartiert und liegen in der Regel außerhalb der Stilllegungsflächen. Die Pflege und Nutzung der Wege ist somit weiterhin möglich. Vom eigenständigen Freischneiden oder Anlegen nicht offiziell ausgewiesener Wege bitten wir abzusehen. Entsprechende Maßnahmen stehen weder im Einklang mit den Fördervorgaben noch mit den Eigentumsverhältnissen und beeinträchtigen darüber hinaus die natürliche Entwicklung der Stilllegungsflächen.

Die Einhaltung der Förderbedingungen wird im Rahmen von unabhängigen Kontrollen überprüft. Festgestellte Abweichungen können zu förderrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Rückforderungen der Fördermittel führen.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen Cathrine Heeder (SGL Klimaangepasstes Waldmanagement und Waldnaturschutz; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 0173 7433 873) oder Johannes Mayer (Forstrevierleiter; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 0162 2903 871) als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Im Rahmen der regelmäßigen amtlichen Eigenkontrolle wurde am 5. Mai 2026 eine Abwasserprobe am Ablauf der Sammelkläranlage Bärenthal entnommen und durch ein akkreditiertes Fachlabor untersucht. Die Ergebnisse bestätigen erneut die gute Reinigungsleistung der Kläranlage.

Bei der Untersuchung wurden verschiedene Parameter zur Beurteilung der Wasserqualität analysiert. Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB), ein wichtiger Indikator für die Belastung des Wassers mit organischen Stoffen, lag bei 21 mg/l. Auch die gemessenen Stickstoff- und Phosphorwerte bewegten sich auf einem niedrigen Niveau. Der Gesamtphosphorgehalt betrug lediglich 0,39 mg/l, während für den gebundenen Gesamtstickstoff ein Wert von 6,4 mg/l festgestellt wurde.

Darüber hinaus wurden unauffällige Werte bei Geruch, Färbung und Trübung festgestellt. Der gemessene pH-Wert von 7,2 zeigt ebenfalls, dass sich das gereinigte Abwasser in einem neutralen Bereich befindet.

Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Kläranlage Bärenthal ihre Aufgabe zuverlässig erfüllt und das anfallende Abwasser wirksam reinigt, bevor es in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Die regelmäßigen Kontrollen dienen dem Schutz von Gewässern und Umwelt sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs.

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2027

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) schreibt hiermit das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift des MLR vom 14. Januar 2021 (GABl. 2021, S. 101) mit EFRE-Ergänzung vom 22. März 2022.

Grundsätzliches

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden.

Einzelheiten zu den jeweiligen Fördersätzen können der Fördersatztabelle ELR entnommen werden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.

1. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo) als Baustoffe

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen.

Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen (wie z. B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion ist deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht.

Mit Ausnahme der Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Der Einsatz von auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antragstellung zu bestätigen.

Die Kombination von Holz mit dem traditionsreichen, wie zukunftsweisenden Baustoff Lehm wird im ELR positiv bewertet.

2. EU-Beihilfevorgaben

Analog zur Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (sog. De-minimis-Verordnung) gilt für alle beihilferelevanten Projekte eine Anhebung des max. Förderhöchstbetrags auf bis zu 300.000 Euro.

In allen beihilferelevanten Förderschwerpunkten ist eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 Euro bzw. für Projekte mit nachwachsenden Rohstoffen in der Tragwerkskonstruktion max. 300.000 Euro möglich.

Die Fördersätze gelten sowohl bei Förderungen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung wie auch bei Projekten, die nach AGVO bewilligt werden.

3. Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen

Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen.

Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch:

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude

  • Aufstockungen von Bestandsgebäuden

  • umfassende Modernisierungen

  • innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern

  • die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen

Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.

Förderfähig sind durch den Antragsteller (oder Verwandte ersten und zweiten Grades) eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten).

Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten.

Die Förderung ist unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2023/2381 (De-minimis-Verordnung) möglich.

Die Aktivierung innerörtlicher Flächenpotenziale gehört zu den zentralen Herausforderungen einer ressourcenschonenden Innenentwicklung.

Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der unrentierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung von Grundstücken angeboten, um die flächenschonende Innenentwicklung weiter zu stärken.

Gemeinden haben trotz der Förderung häufig eine hohe Finanzierungsbelastung, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden kann. Die Förderung beim unrentierlichen Mehraufwand kann daher abweichend mit bis zu 75 % gefördert werden.

Innerörtliche Freiflächen und Wasserrückhaltemöglichkeiten tragen im Fall von Starkregenereignissen und heißen, trockenen Sommern zur Resilienz der Gemeinden bei.

Bei kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen werden daher Projekte mit entsprechenden Maßnahmen (z. B. Wasserspeicher, versickerungsfreundliches Pflaster, angepasste Bepflanzung) prioritär gefördert.

Daher wird auch im Programmjahr 2027 ein Förderzuschlag für klimasensible, modellhafte Vorhaben angeboten.

Eine erhöhte Förderung ist für besonders modellhafte innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz, z. B. durch Vorhaben zur Umsetzung des „Schwammdorf“-Konzepts, möglich.

Die Förderung kann mit bis zu 50 %, max. 1.000.000 Euro erfolgen.

4. Förderschwerpunkt Grundversorgung

Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden.

Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Bausteine der Grundversorgung.

Zur Grundversorgung zählen besonders auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote.

Für eine erhöhte Förderung im Bereich Grundversorgung ist maßgeblich, welche Angebote es bereits vor Ort gibt.

Das ELR unterstützt hier Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.

Die den Aufnahmeantrag stellende Gemeinde bzw. Stadt muss den Bedarf der Grundversorgung für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung unter Berücksichtigung ggf. bereits bestehender Einrichtungen im Ort darstellen und bestätigen.

5. Förderschwerpunkt Arbeiten

Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Unternehmen unter 100 Mitarbeiter unterstützt werden.

Auch neue Organisationsformen, wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern, sind förderfähig.

Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert.

Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs aus dem Ortskern, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.

Auch die (Nach-)Nutzung von Bestandsgebäuden/Gewerbebrachen wird prioritär gefördert.

6. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen, wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser, werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen.

Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden.

Die reguläre Zuwendung beträgt maximal 750.000 Euro bzw. bei Projekten mit überwiegend auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis zu 1.000.000 Euro.

Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur möglich, wenn bei den Baumaßnahmen Bestandsgebäude genutzt und diese ggf. untergeordnet ergänzt werden (Anbauten).

Auch die Schaffung von Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden stellt eine mögliche förderrelevante strukturelle Verbesserung dar.

7. Weitere Hinweise

Das ELR ist offen für innovative Ansätze, wie z. B. die Nachnutzung ehemaliger Trafohäuschen (auch Turmstation oder Trafoturm genannt).

Aber auch die multifunktionale Nutzung von Gebäuden und innerörtlicher Flächen bzw. vorhandener Bausubstanz ist förderfähig, wenn die Projekte zur Belebung der Ortskerne beitragen.

Dies gilt auch für Projekte, die zur Reduktion der überbauten Fläche und intensiverer Flächennutzung durch flächensparsame Bauweise (z. B. mit Dach-/Fassadenbegrünungen zur Erhaltung der Artenvielfalt) beitragen.

Die (Unter-)Nutzung und Unterhaltung von kirchlichen Räumen stellt für viele Kirchen zunehmend eine Herausforderung dar.

Die Kirchen im Land haben sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. Es gibt immer mehr Ansätze, kirchliche Räume für alternative oder erweiterte Nutzungen zu öffnen.

Dies soll helfen, die Gebäude zu erhalten und gleichzeitig ihre Bedeutung für die Gemeinschaft zu bewahren.

Das ELR kann diese Entwicklung unterstützen.

Deshalb soll ein Schwerpunkt der ELR-Förderung in diesem Programmjahr auch auf Investitionen zur Umnutzung von kirchlichen Gebäuden beispielsweise zu kommunalen Kultur- bzw. Begegnungsstätten oder Gemeinschaftseinrichtungen gesetzt werden.

In den kommenden Jahren steht in vielen Gemeinden des Ländlichen Raums in den Einfamilienhausgebieten der 1960er- und 70er-Jahre ein Generationenwechsel an.

Dieser kann nur gelingen, wenn eine zeitgemäße Modernisierung der Bausubstanz erfolgt.

Das ELR unterstützt diesen Prozess aktiv.

8. Verfahren

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen.

Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen.

Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallenden Einzelprojekte.

Diese sind im Formular ELR-1/3 entsprechend der Priorität aufzulisten.

Es können grundsätzlich nur Einzelprojekte beantragt werden, deren bauliche Umsetzung 2027 beginnt.

Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags.

Die Projektbeschreibung für wohnraumbezogene Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Sicht.

Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Anzahl der Mitarbeiter sowie zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens bestätigen.

Stellt eine Gemeinde mehrere Aufnahmeanträge, so müssen diese in eine Rangfolge gebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Anträge bearbeitet werden können.

Weitere Informationen und Fristen

Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sowie weitergehende Informationen sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 einzureichen.

Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln.

Soweit noch keine Berechtigung vorliegt, sollte diese bis zum 28. August 2026 per E-Mail beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden.

Die Regierungspräsidien informieren auch über das Verfahren zur digitalen Antragsübermittlung.

Die Informationen zu den berücksichtigten Vorhaben werden am Tag der Programmentscheidung an das im Antragsformular genannte kommunale Sammelpostfach oder die allgemeine Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versandt.

Anlagen

 

Quelle: Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat über die Ausschreibung des Jahresprogramms 2027.

Mit Pressemitteilung vom 30. März 2026 hat das Regierungspräsidium Tübingen über die im Jahr 2026 geplanten Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen in der Region Neckar-Alb informiert.
Bestandteil dieser Vorhaben ist die Fahrbahndeckenerneuerung im Zuge der L 433 von der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zollernalbkreis bei Egesheim bis Nusplingen, sowie im Zuge der L 440 von der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zollernalbkreis nördlich von Bärenthal bis zur Einmündung in die L 433.
Es ist geplant mit diesen Arbeiten Mitte Juni 2026 zu beginnen. Die Maßnahme findet unter Vollsperrung der Landesstraßen statt. Für die Sanierung der in der Summe gut 3,6 Kilometer langen Strecken sind Kosten von rund 1,0 Millionen Euro angesetzt.
Im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung wird auch ein ca. 120 m langer Radwegeabschnitt auf Höhe der Kreisgrenze Tuttlingen/ Zolleralb entlang der L 440 saniert. Ziel ist es die Arbeiten Anfang August 2026 abzuschließen.
Weitere Informationen zur Baumaßnahme sowie die tatsächlichen Zeiträume der Sperrung gibt das Regierungspräsidium in einer gesonderten Pressemitteilung rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bekannt.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.

VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.

Am Mittwoch, den 20.05.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Erteilung des Einvernehmens bzw. von Befreiungen zu Bauanträgen

-          Beratung und Beschlussfassung über das Eingehen einer Baulast im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auf Flst. Nr. 600/6, Talblickstraße 2

TOP 2

Fortschreibung des Flächennutzungsplans

-          Ausweisung eines Schuppengebiets

TOP 3

Neufassung des Betrauungsaktes der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH für den Zeitraum 2026 bis 2037

TOP 4

Interkommunales Gewerbegebiet Heuberg

-          Sachstandsbericht und Durchführung eines Vorverfahrens

TOP 6

Sachstand zur Felsberäumung / Felssicherung / Hangsicherung an der Gnadenweiler Steige

TOP 7

Bekanntmachungen / Verschiedenes

TOP 8

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 9

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

Das Freibad Fridingen startet mit einem attraktiven Zusatzangebot in die neue Badesaison: Ab sofort ist das Bad offizieller Verbundpartner des Betriebssportprogramms „Hansefit“. Damit profitieren auch Bürgerinnen und Bürger aus Bärenthal von vergünstigten beziehungsweise teilweise kostenfreien Eintrittsmöglichkeiten im Freibad Fridingen.

Neben den finanziellen Vorteilen bietet das Freibad eine sichere und familienfreundliche Umgebung mit qualifiziertem Personal und lädt damit sowohl zur sportlichen Betätigung als auch zur Erholung ein. Die neue Partnerschaft stellt somit eine weitere Bereicherung für die Freizeitgestaltung in der Region dar.

Die Gemeinde Bärenthal wird regelmäßig über entsprechende Angebote, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Freibad informieren.

Weitere Informationen – unter anderem auch zu Fördermitgliedschaften – können auf der Webseite des Fördervereins unter https://www.foerderverein-freibad-fridingen.de/ eingesehen werden.

Gleichzeitig möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ermutigen, die Angebote des Freibades aktiv zu nutzen. Eine gute Auslastung und rege Teilnahme leisten einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt dieser wertvollen Freizeiteinrichtung in unserer Region.

 

Am Mittwoch, den 22.04.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Ausschreibung Winterdienst für das Gemeindegebiet Bärenthal

TOP 2

Sachstand zur Felsberäumung / Felssicherung / Hangsicherung an der Gnadenweiler Steige

TOP 3

Bekanntmachungen aus nicht öffentlicher Sitzung / Verschiedenes

TOP 4

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 5

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Im Anschluss der öffentlichen Sitzung findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

 

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. 
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. 

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. 
Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. 
Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern. 
Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden. 

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. 
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Internet: www.tsk-bw.de

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat nach den Feststellungen der Wahlausschüsse auf Wahlkreisebene das endgültige Wahlergebnis im Land, die Sitzverteilung sowie die Gewählten bei der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg mitgeteilt.

„Das endgültige Ergebnis hat das vorläufige Ergebnis vom Wahlsonntag bestätigt. Es gibt keine Änderungen in den prozentualen Zweitstimmenergebnissen der Parteien.“ Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte nach den Feststellungen der Wahlausschüsse auf Wahlkreisebene das endgültige Wahlergebnis im Land, die Sitzverteilung sowie die Gewählten bei der Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 in Baden-Württemberg mit. Vorausgegangen war die Prüfung der Wahlergebnisse in den 70 Wahlkreisen des Landes.

Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis des Wahltags am 8. März 2026 ergaben sich lediglich geringfügige Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten, der Zahl der Wähler, den ungültigen und gültigen Stimmen sowie den Zweitstimmen der Parteien. Eine Änderung des Zweitstimmenanteils ist dabei für keine Partei festzustellen.

Von den in Baden-Württemberg 7.764.858 Wahlberechtigten haben 5.406.737 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 69,6 %. Bei der letzten Landtagswahl 2021 betrug diese 63,8 %. Per Briefwahl haben 1.936.352 Personen gewählt, was 35,8 % der Wählerinnen und Wähler entspricht. Von den abgegebenen Zweitstimmen waren 31.628 ungültig. Dies entspricht 0,6 %.

Von den 5.375.109 gültigen Zweitstimmen entfallen auf die zugelassenen Landeslisten

Partei Zweitstimmen in %
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 1.623.208 30,2 %
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 1.595.929 29,7 %
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 298.297 5,5 %
Freie Demokratische Partei (FDP) 235.598 4,4 %  
Alternative für Deutschland (AfD) 1.010.574 18,8 %
Die Linke (Die Linke) 236.975 4,4 %
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 102.716 1,9 %   

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und

basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
22.765 0,4 %   
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 15.126 0,3 %
Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW) 2.764 0,1 %   
Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP) 9.339 0,2 %   
Volt Deutschland (Volt) 45.842 0,9 %
Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C) 12.533 0,2 %   
Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH) 2.347 0,0 %
Partei für Verjüngungsforschung (Verjüngungsforschung) 3.526 0,1 %   
Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) 76.439 1,4 %
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei) 7.315 0,1 %
Partei der Rentner (PDR) 9.017 0,2 %   
Partei des Fortschritts (PdF) 3.649 0,1 %   
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 49.827 0,9 %   
WerteUnion (WerteUnion) 11.323 0,2 %   

Sitzverteilung

An der Sitzverteilung der Listenmandate nehmen die Parteien GRÜNE, CDU, SPD und AfD teil, da sie 5 % oder mehr der gültigen Zweitstimmen erreicht haben:

Partei Sitze Direktmandate Listenmandate
GRÜNE 56 13 43
CDU 56 56 0
SPD 10 0 10
AfD 35 1 34
Gesamt 157 70 87

Gewählte in Wahlkreisen

Die Kreiswahlausschüsse haben die folgenden Bewerberinnen und Bewerber im jeweiligen Wahlkreis als gewählt festgestellt:

Wahlkreis Name, Vorname Partei
01 Stuttgart I Aras, Muhterem GRÜNE
02 Stuttgart II Özdemir, Cem GRÜNE
03 Stuttgart III Hildenbrand, Oliver GRÜNE
04 Stuttgart IV Olschowski, Petra GRÜNE
05 Böblingen Dvořák-Vučetić, Regina CDU
06 Leonberg Stickel, Albrecht CDU
07 Esslingen Deuschle, Andreas CDU
08 Kirchheim Dr. Pfau-Weller, Natalie CDU
09 Nürtingen Steege, Maren CDU
10 Göppingen Schweizer, Sarah CDU
11 Geislingen Razavi, Nicole CDU
12 Ludwigsburg Tietze, Lukas CDU
13 Vaihingen Epple, Konrad CDU
14 Bietigheim-Bissingen Vogt, Tobias CDU
15 Waiblingen Lorek, Siegfried CDU
16 Schorndorf Gehring, Christian CDU
17 Backnang Dr. Steinat, Jens CDU
18 Heilbronn Strobl, Thomas CDU
19 Eppingen Dr. Preusch, Michael CDU
20 Neckarsulm Huber, Isabell CDU
21 Hohenlohe Dr. Breitkreuz, Tim CDU
22 Schwäbisch Hall Rathgeb, Isabell CDU
23 Main-Tauber Dr. Reinhart, Wolfgang CDU
24 Heidenheim Kolb, Michael CDU
25 Schwäbisch Gmünd Bückner, Tim CDU
26 Aalen Mack, Winfried CDU
27 Karlsruhe I Dr. Leidig, Ute GRÜNE
28 Karlsruhe II Bauer, Benjamin GRÜNE
29 Bruchsal Dr. Schwarz, Thorsten CDU
30 Bretten Mayr, Ansgar CDU
31 Ettlingen Saladino, Lorenzo CDU
32 Rastatt Dr. Becker, Alexander CDU
33 Baden-Baden von Loga, Cornelia CDU
34 Heidelberg Kollmann, Florian GRÜNE
35 Mannheim I Dr. Pepperl, Bernhard AfD
36 Mannheim II Zimmer, Elke GRÜNE
37 Wiesloch Staab, Christiane CDU
38 Neckar-Odenwald Hauk, Peter CDU
39 Weinheim Dr. Schneider, Bastian CDU
40 Schwetzingen Sturm, Andreas CDU
41 Sinsheim Dr. Schütte, Albrecht CDU
42 Pforzheim Renner, Andreas CDU
43 Calw Hirsch, Carl Christian CDU
44 Enz Gunzelmann, Nico CDU
45 Freudenstadt Schindele, Katrin CDU
46 Freiburg I Evers, Daniela GRÜNE
47 Freiburg II Saint-Cast, Nadyne GRÜNE
48 Breisgau Dr. Rapp, Patrick CDU
49 Emmendingen Wernet, Stefanie CDU
50 Lahr Gentges, Marion CDU
51 Offenburg Schebesta, Volker CDU
52 Kehl Dr. Merkel, Katrin CDU
53 Rottweil Teufel, Stefan CDU
54 Villingen-Schwenningen Braun, Andreas CDU
55 Tuttlingen-Donaueschingen Wolf, Guido CDU
56 Konstanz Erikli, Nese GRÜNE
57 Singen Stetter, Christoph CDU
58 Lörrach Hagmann, Sarah GRÜNE
59 Waldshut Herzog, Simon CDU
60 Reutlingen Dr. Menton, Maximilian CDU
61 Hechingen-Münsingen Hailfinger, Manuel CDU
62 Tübingen Lede Abal, Daniel GRÜNE
63 Balingen Dr. Hoffmeister-Kraut, Nicole CDU
64 Ulm Schneider, Mario CDU
65 Ehingen Hagel, Manuel CDU
66 Biberach Dörflinger, Thomas CDU
67 Bodensee Dr. Bruns, Alexander CDU
68 Wangen Haser, Raimund CDU
69 Ravensburg Rommelspacher, Antje CDU
70 Sigmaringen Boos, Ilona CDU

Gewählte auf den Landeslisten nach den endgültigen Ergebnissen der Wahl

Partei Name, Vorname Listenplatz
GRÜNE Walker, Thekla 01
Schwarz, Andreas 04
Boser, Sandra 07
Haggenmüller, Pascal 08
Krebs, Petra 09
Lindlohr, Andrea 11
Dr. Baumann, Andre 12
Holmberg, Cindy 13
Haßler, Florian 14
Poreski, Thomas 16
Joukov, Michael 18
Sperling, Swantje 19
Metzger, Jens 20
Schweizer, Clara 21
Hahn, Martin 22
Hentschel, Thomas 24
Braun, Martina 25
Köhler, Erwin 26
Tok, Tayfun 28
Deparnay-Grunenberg, Anna 29

Nentwich, Ralf 

30
Mettenleiter, Bernd 32
Günter, Meike  33
Nüssle, Niklas 34
Gericke, Silke 35
Seimer, Peter 36
Tuncer, Fadime 37
Veits, Yannick 38
Resch, Clara  39
Bayer, Gerd 40
Seemann, Stefanie 41
Katzenstein, Hermann 42
Achterberg, Gudula 43
Tonojan, Rüdiger 44
Dr. Ott, Mariska 45
Dr. Belling, Daniel 46
Geldner, Lea 47
Keune, Kai 48
Frank, Saskia 49
Eichin, Artur 50
Wiech, Anna 51
Gürbüz, Berat 52
Seifert, Maren 53
SPD Stoch, Andreas 01
Dr. Kliche-Behnke, Dorothea 02 02
Binder, Sascha 03
Sigg, Viviane 04
Dr. Fulst-Blei, Stefan 05
Steinhülb-Joos, Katrin 06
Fink, Nicolas 07
Kirschbaum, Simone 08
Dr. Weirauch, Boris 09
Wulff, Annkathrin 10
AfD Sänze, Emil 01
Rothweiler, Martin 02
Baron, Anton 03
Lindenschmid, Daniel 04
Klecker, Dennis 05
Klauß, Miguel  06
Eisenhut, Bernhard 07
Haug, Carmen 08
Kolb, Karlheinz 09
Hörner, Hans-Peter 10
Scheer, Sandro 11
Zimmer, Alexsei 12
Kuhs, Joachim 13
Boutakoglou, Nikolaos 14
Auer, Andreas 15
Köhler, Christian  16
Hegel, Chris 17
Schwarz, Stephan 18
Schäfer, Christian 19
Knorr, Emely  20
Köthe, Stephan 21
Gerner, Maximilian 22
Ernst, Rüdiger 23
Baur, Hans-Peter 24
Schäfer, Christine 25
van Ryt, Sebastian 26
Rottmann, Daniel 27
Wolle, Carola  28
Grammel, Andreas 29
Tsoulopoulos, Christoforos 30
Stein, Udo 31
Rittweg, Kay 32
Hermann, Kurt 33
Freiherr von Wangenheim, Uwe

34

Mit der Feststellung des endgültigen Landesergebnisses durch den Landeswahlausschuss gelten die Bewerberinnen und Bewerber als endgültig gewählt. Alle gewählten Bewerberinnen und Bewerber werden nun von der Landeswahlleiterin benachrichtigt und aufgefordert, ihr gegenüber zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

 

Am Freitag, den 27.03.2026 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgesehen:

 

TAGESORDNUNG

TOP 1

Hangsicherung Gnadenweiler Steige

-          Vergabe Austausch und Neubau der Schutzplanken

TOP 2

Verschiedenes

TOP 3

Bürgerfrageviertelstunde

TOP 4

Fragen aus dem Gemeinderat

 

Zur Teilnahme an der öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

 

gez. Morris Stoupal

Bürgermeister

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