Startschuss für das Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) Jetzt Projekte einreichen – Förderung für Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaft
Das Land Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Das Programm ist das zentrale Instrument des Landes zur Stärkung der strukturellen Entwicklung im ländlichen Raum und richtet sich an Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmen. Auch die Gemeinde Bärenthal wird sich erneut an diesem Programm beteiligen und nimmt daher ab sofort Projektskizzen für eine mögliche Antragstellung entgegen.
Ziel des ELR ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und zu verbessern – durch die gezielte Förderung von Investitionen in den Bereichen Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen vier Förderschwerpunkten können Projekte gefördert werden, die zur Stärkung der Ortsmitte, zur Schaffung von Wohnraum, zur Sicherung von Arbeitsplätzen oder zur Verbesserung des gesellschaftlichen Lebens beitragen.
Wichtige Neuerungen im Programmjahr 2026
Besonders im Fokus stehen erneut Projekte, die Klimaschutz und Klimaresilienz berücksichtigen. So werden beispielsweise Bauvorhaben mit CO₂-speichernden Baustoffen (z. B. Holz) mit einem zusätzlichen Förderzuschlag belohnt. Modellhafte kommunale Wohnumfeldmaßnahmen, etwa zur Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung, Begrünung oder Wasserrückhaltemaßnahmen, können mit bis zu 1 Mio. € bei 50 % Zuschuss gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen liegt der Fokus auf der Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockungen, umfassenden Sanierungen und Nachverdichtungen. Neubauten von Einfamilienhäusern sind weiterhin ausgeschlossen. Auch die Modernisierung von Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäusern oder Rathäusern im Bestand kann gefördert werden – vorausgesetzt, sie tragen zur Innenentwicklung bei.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Stärkung der Grundversorgung, insbesondere durch Dorfläden, Gaststätten oder handwerkliche Betriebe, sofern sie den Bedarf vor Ort decken und nicht mit bestehenden Angeboten konkurrieren.
Fristen und Antragstellung
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 müssen bis zum 30. September 2025 digital über die zuständige Landesoberbehörde eingereicht werden. Zuvor muss ein gemeindlicher Aufnahmeantrag gestellt und abgestimmt werden. Damit Projekte berücksichtigt werden können, müssen sie grundsätzlich im Jahr 2026 begonnen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Institutionen, die ein Projekt planen und eine Förderung durch das ELR in Betracht ziehen, werden gebeten, sich bis spätestens 31. Juli 2025 mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Die Gemeinde unterstützt bei der Prüfung der Förderfähigkeit, der Auswahl geeigneter Projekte und der Antragstellung.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr