Informationen zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform 2025 – Zustellung der Bescheide und geänderte Fälligkeit
Wie bereits im Amtsblatt mitgeteilt wurde, ist zum 01. Januar 2025 das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer in Kraft getreten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 380 v.H. auf 1.100 v.H. angepasst. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Veränderung des von Ihnen zu zahlenden Betrages, da die Grundlage für die Berechnung eine vollkommen neue ist. Maßgeblich sind nun ausschließlich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, während der Gebäudewert nicht mehr berücksichtigt wird.
Die neuen Grundsteuerbescheide für Bärenthal sind nun erstellt und werden aktuell bereits an sie zugestellt. Auf Grund der hohen Auslastung bei dem Rechenzentrum war eine frühere Zustellung nicht möglich.
Hierdurch ergibt sich folgende wichtige Änderung: Die bisherige Fälligkeit vom 15. Februar 2025 verschiebt sich dadurch auf den 25. März 2025.
Sollten sie nach dem Erhalt der Bescheide Fragen zu ihrer Grundsteuer haben, können sie sich gerne an das Steueramt beim GVV Donau-Heuberg, oder an das für sie zuständige Finanzamt wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung