Ortsrecht der Gemeinde Bärenthal
Friedhofssatzung
Hundesteuersatz
Polizeiverordnung
Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Streupflichtsatzung
Vergnügungssteuer
Kindergartensatzung
Abfallgebüren
Ortsrecht der Gemeinde Bärenthal
Friedhofssatzung
Hundesteuersatz
Polizeiverordnung
Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Streupflichtsatzung
Vergnügungssteuer
Kindergartensatzung
Abfallgebüren
Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim Landratsamt Tuttlingen
Zuständig ist die Meldebehörde. Sie müssen sich abmelden, wenn Sie
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zubeziehen, müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dürfen seit dem 1. November 2015 der 70. Geburtstag und dann nur noch jeder fünfte Geburtstag (also 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100.) veröffentlicht werden. Erst ab dem 100. Geburtstag wird wieder jedes Jahr der Geburtstag veröffentlicht. Ehejubiläen werden ab dem 50. und jedem folgenden Ehejubiläum veröffentlicht. Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Altersjubilaren (90. 100. und allen folgenden Geburtstagen) und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind z.B. der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies der Meldebehörde rechtzeitig mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher der Veröffentlichung widersprochen wurde.
Sofern eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) vorliegt, können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Die Deutsche Rentenversicherung unter "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" gibt detaillierte Auskunft
Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen.
Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.
Regionalzentrum
Villingen-Schwenningen
Kaiserring 3
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.:07721 9915-0
Mehr Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Haltung von einem oder mehreren Hunden ist steuerpflichtig und muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Die Anmeldung hat am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird vorzunehmen.
Die Hundesteuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 EUR. Für jeden zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 EUR.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die An bzw. Abmeldung können Sie auch mit diesem Formular online vornehmen.
Download Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Änderung vom 11.11.2014
Von einer Job-to-Job-Vermittlung spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nahtlos von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes vermittelt werden. Dabei wird die Aktionszeit - der "Zeitraum vom Er-halt der Kündigung beziehungsweise drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit" - intensiv zur Suche und Vermittlung in eine neue Beschäftigung genutzt. Auf diesen erfolgversprechenden Vermittlungsansatz will die Agentur für Arbeit Rott-weil - Villingen-Schwenningen aufmerksam machen und um Mitwirkung der Betroffenen und Firmen werben.
Die anhaltende Arbeitskräftenachfrage und der erhöhte Fachkräftebedarf in verschiedenen Branchen ermöglicht immer häufiger die Unterbreitung frühzeitiger und neuer Beschäftigungsangebote. Dadurch steigen die Chancen der noch beschäftigten Kunden, von vornherein die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine solche dann möglichst kurz zu halten.
"Im Rahmen der Job-to-Job Vermittlung kümmern sich unsere Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler speziell um Arbeitsuchende, deren Beschäftigungsverhältnis noch besteht, die aber bereits eine Kündigung erhalten haben und bei der Agentur gemeldet sind. Dadurch können bereits Bewerbungsaktivitäten eingeleitet, Beratungsgespräche geführt und neue Stellenangebote vorgeschlagen werden", sagt Erika Faust, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen.
"Außerdem zeigt die Erfahrung, dass die Einstellungschancen für Bewerber, die aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis kommen, größer sind. Je früher meine Vermittlungsfachkräfte tätig werden können, umso größer sind auch die Chancen, den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu vermei-den. So kann direkt von einem Job in den anderen, also Job-to-Job, vermittelt werden. Ohne Wartezeit, ohne arbeitslos zu sein und ohne finanzielle Einbußen für die Arbeitnehmer", so Faust weiter.
Wichtige Gründe also, rechtzeitig einen Termin bei der Vermittlungsfachkraft zu vereinbaren. Am besten direkt nach der Arbeitsuchendmeldung.
Diese Arbeitsuchendmeldung muss - nach den gesetzlichen Bestimmungen - spätestens drei Monate vor Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Dies gilt auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erforderlich. Dies kann telefonisch von Montag bis Freitag zwischen acht und 18 Uhr über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00, persönlich oder auch online erfolgen.
Dabei können bei der Online-Arbeitsuchend-Meldung unter www.arbeitsagentur.de/eservice Jobsuchende von Zuhause aus unabhängig von Öffnungszeiten gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten, Sicherheit und eine gute Grundlage für das Erstgespräch.
Arbeitgeber sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig unter anderem über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur früh-zeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren und sie hierzu frei-stellen.
Kommt es in der "Aktionszeit" zu keinem Gespräch mit der Vermittlungs-fachkraft, ist spätestens bei Eintritt der Arbeitslosigkeit der persönliche Kontakt zur "Arbeitslos-Meldung" aus gesetzlichen Gründen jedoch unumgänglich.
Eine schnellere Auszahlung von Leistungen und keine lästige Papierflut mehr - der neue eService der Bundesagentur für Arbeit macht es möglich. Arbeitslosengeld online zu beantragen ist einer von vielen Vorgängen, die künftig per PC, Tablet oder Smartphone erledigt werden können. Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen hin.
"Großer Vorteil bei unserem eService ist, dass unsere Kundinnen und Kunden direkt beim Ausfüllen Hinweise und Erläuterungen bekommen, es also viel bequemer ist, den Antrag auf Arbeitslosengeld online auszufüllen als in Papierformat", sagt die Geschäftsführerin des Operativen Service, Marie Luise Schill. "Fehlende Angaben sind so ausgeschlossen, da dies das System nicht zulässt."
Der Antrag kann direkt - ohne Unterschrift - online an die zuständige Agentur geschickt werden. Falls zusätzliche Nachweise nötig sind, werden Nutzerinnen und Nutzer vor dem Absenden des Formulars automatisch informiert. Weil die Zeit zwischen Terminvereinbarung und dem tatsächlichen Termin zur Antragsabgabe entfällt, bekommen Kundinnen und Kun-den, die ihr Arbeitslosengeld online beantragt haben, schneller ihr Geld. "Ich empfehle, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Das beschleunigt die Auszahlung zusätzlich", sagt Schill.
Auch für die Agenturen für Arbeit vor Ort wirkt sich die Online-Antragstellung positiv aus: "Je mehr Menschen den eService nutzen, umso weniger Termine müssen wir anbieten, um Kundinnen und Kunden beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen", sagt Schill. "Das eröffnet den Agenturen für Arbeit flexible Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die unmittelbare Bearbeitung der Anträge einzusetzen." Außerdem gehörten versehentlich nicht abgegebene Unterlagen mit entsprechenden Folgearbeiten der Vergangenheit an.
Unabhängig vom neuen eService ist es nach wie vor erforderlich, dass sich Antragsteller unter Vorlage eines aktuellen Ausweisdokuments persönlich in der Agentur für Arbeit ihres Wohnortes arbeitslos melden.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet zusätzlich weitere Dienste an, die online erledigt werden können, beispielsweise Bewerbungsmappen erstellen, Änderung persönlicher Angaben oder Kontaktaufnahme mit Vermittlerinnen und Vermittlern.
Der Weg zum Antrag:
Gebraucht werden: Kundennummer, Rentenversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Angaben zum Lebenslauf.
www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik eService, Arbeitslosengeld beantragen oder per App "bringt weiter", erhältlich im Google-Play Store oder im iOS-App-Store.
Informationen zu BAföG erhalten Sie auf dem Landratsamt Tuttlingen.
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel zum Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
§51 Bundesmeldegesetz
Möchten Sie keine Weitergabe Ihrer Daten an:
Dann legen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung ein. Für einen solchen Widerspruch ist keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Mit der Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Personalausweisgebühren
antragstellende Personen ab 24 Jahren EUR 28,80
antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80
Ein- und Ausschalten der Online-Ausweisfunktion sind beim
gebührenfrei.
Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): Kosten: 6,00 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion:
Kosten: 6,00 €
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: Kosten: 6,00 €
Kreissparkasse Tuttlingen:
IBAN: DE 21 6435 0070 0000 7000 87
BIC: SOLADES1TUT
Raiffeisenbank Donau-Heuberg:
IBAN: DE 60 6436 1359 0080 1750 07
BIC: GENODES1RDH
Sie wollen eine neue Immobilie bauen oder kaufen? Energieeffizienz ist Ihnen dabei wichtig? Verschiedene Förderprogramme ausschöpfen?
Hierzu informiert Sie ausführlich unser Bauamt beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg.
Über die einzelnen Förderprogramm wenden Sie ich an die L-Bank.
Sie suchen ein Grundstück? http://www.immobilien-donau-heuberg-primtal.de/immobilien/baerenthal/
Anschluss-an-die-oeffentliche-Wasserversorgung-Satzung.pdf
Download Änderung Satzung Anschluss an die öffentliche Wasserversorgun vom 10.12.2013
Menschen mit Behinderungen
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg informiert Sie zu allen Bereichen ausführlich.
In den letzten zwei, drei Jahren der Schulzeit an einer allgemein bildenden Schule befassen sich Schülerinnen und Schüler im Berufswahlunterricht mit den verschiedenen Fragen der Berufsorientierung, der möglichen Ausbildungs-, Studien- und Berufswege. In diesem Berufswahlunterricht sind auch Praktika in Betrieben des Handwerks, der Industrie, des Handels und der Verwaltung enthalten. Wichtig ist, dass sich Jugendliche mit ihren beruflichen Interessen, ihren Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschäftigen, um geeignete Ausbildungen beziehungsweise Studiengänge und gegebenenfalls passende Alternativen zu finden.
Während des Berufswahlunterrichts informieren Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit über den Ausbildungsmarkt, die Studienmöglichkeiten sowie die Beratungs- und Informationsangebote der Arbeitsagentur. Oft finden diese Informationsveranstaltungen im Berufsinformationszentrum (BiZ) statt, das mit seinen vielfältigen Medien ein sehr umfangreiches Informationsangebot bietet. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das BiZ später auch für Einzelbesuche. Sehr häufig wird das persönliche Beratungsangebot der Berufsberatung in Anspruch genommen, bei dem die individuellen beruflichen Wünsche und Möglichkeiten eingehend besprochen werden können.
Eine gute Gelegenheit, einen Beruf besser kennenzulernen und sich ein Bild von einer bestimmten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen zu machen, bietet ein Praktikum.
Einige Schulabgängerinnen und Schulabgänger nutzen auch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), um sich über ihren Berufswunsch mehr Klarheit zu verschaffen. Im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres haben sie die Möglichkeit, sich in einem sozialen, pflegerischen oder kulturellen Umfeld zu engagieren und einen Einblick in den jeweiligen Berufszweig zu erhalten. Ein freiwilliges ökologisches Jahr bietet eine vergleichbare Möglichkeit im ökologischen Bereich. Außerdem besteht seit 2011 die Möglichkeit den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu nutzen. Der BFD wurde wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt und soll die bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen.
Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bietet Jugendlichen, die berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Gleichzeitig vermittelt das VAB berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern und fördert damit die berufliche Orientierung.
Im Berufseinstiegsjahr (BEJ) erwerben die Jugendlichen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Berufsfeld. Betriebspraktika bereiten die Jugendlichen zusätzlich auf die Aufnahme einer Ausbildung vor.
In der dualen Ausbildungsvorbereitung (AV dual) stehen ebenfalls umfangreiche Betriebspraktika im Mittelpunkt des Bildungsgangs. Außerdem liegt hier ein pädagogischer Schwerpunkt auf der Verbesserung der überfachlichen Kompetenzen und der Selbstlerntechniken der Schülerinnen und Schüler. Das Bestehen einer Abschlussprüfung, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als zentrale Prüfung absolviert wird, sichert am Ende des Schuljahres einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Durch den Besuch des VAB oder des BEJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Berufsschulpflichtig sind Jugendliche nach dem Ende der allgemeinen Schulpflicht bis sie 18 Jahre alt sind.
Nutzen Sie auch die Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit, der Kammern und der Kontaktstelle "Frau und Beruf".
Wenn Sie nähere Informationen zu einem bestimmten Beruf suchen, können Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen "BERUFENET" nutzen. Dort können Sie die Bezeichnung des Berufes, der Sie interessiert, direkt eingeben oder alphabetisch suchen beziehungsweise die thematische Suche verwenden.
Das Filmportal BERUFE.TV gibt Ihnen mit seinen kurzen Spotfilmen einen ersten Einblick in verschiedene Tätigkeiten. Die Berufsfilme stellen Ausbildungs- und Studienberufe im Einzelnen konkreter und ausführlicher dar. Das Besondere an den Filmen: Praktikanten, Azubis und Studenten berichten, warum sie gerade diesen Beruf gewählt haben, was sie täglich machen und was besonders viel Spaß macht. BERUFE.TV gibt es auch als App.
Zu den betrieblichen Ausbildungsberufen bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter "Berufe" Kurzbeschreibungen an.
Wer Informationen zu einzelnen schulischen Aus- und Weiterbildungsberufen beziehungsweise zu Studienmöglichkeiten sucht, findet diese in "KURSNET - Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung".
Einen Einblick in technische Berufe für Mädchen bieten zahlreiche Projekte. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie unter "Girls-do-tech - Projekte in Baden-Württemberg".
Tipp: Nähere Informationen rund um die Berufsberatung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung über die nationalen Grenzen hinaus bietet die ZAV-Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.
Datenschutz garantiert jedem Bürger Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre. Mehr
Was wären unsere Städte und Dörfer ohne historische Gebäude? Bauwerke, die Geschichten erzählen, die typischen Eigenheiten einer Region verkörpern, Wahrzeichen sind und Menschen über Zeit und Länder hinweg miteinander verbinden?
Historische Gebäude sind unwiederbringlich und einzigartig - und deshalb so schützenswert. Zahllose Leben und Ereignisse haben sie im Laufe der Zeit zu Erlebnis-Speichern werden lassen. In ihnen wird Geschichte greifbar, historische Meilensteine real, große Persönlichkeiten menschlich.
Die Detailfreude und Kunstfertigkeit, die ihre Erbauer im Kleinen und Großen betrieben haben, ist heutzutage oft nicht mehr vorstellbar.
Und doch sind Denkmale in Deutschland akut bedroht: durch Baumaßnahmen, die tiefer eingreifen als jemals zuvor, durch wirtschaftliche Drücke, durch Sparzwänge oder zunehmend schädliche Umwelteinflüsse.
Denkmale schützen heißt, unsere kulturelle Identität zu schützen und zu bewahren. Denkmale zu schützen bedeutet auch, Geschichte, Geschichten und Zeitgeist an authentischen Orten der Erinnerung lebendig zu halten. Und Denkmale zu schützen meint, die Kunstfertigkeit und kreative Kraft der Menschen zu bewahren. Darum bitten wir Sie: helfen Sie mit!
Informationen zu unseren Förderbedingungen und der Antragsstellung finden Sie hier.
Sie möchten heiraten? Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.
Beide Eheschließenden müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Hinweis: Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen. Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.
Das Standesamt, das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Häufig können Sie frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen bis zum geplanten Termin voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind.
In allen Fällen:
Mehr dazu auf www.service-bw.de
Trennung Scheidung Aufhebung der Lebenspartnerschaft Umfangreiche Informationen erhalten Sie beim Justizministerium.
Durch die Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in
Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind. In manchen Städten/Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste zum Umzug.
Eine rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft schließen beziehungsweise begründen Sie im Rahmen einer standesamtlichen Zeremonie. Sie erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen beziehungsweise eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft auf Lebenszeit führen wollen. Diese Erklärung können Sie nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit Ihres Partners oder Ihrer Partnerin abgegeben.
Hinweis: Bei Bedarf kann das Standesamt einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hinzuziehen.
Während der standesamtlichen Zeremonie erklären Sie auch, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen. Sie können einen Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.
Wenn Sie es wünschen, können Trauzeugen oder Trauzeuginnen bei der Zeremonie anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Auch weitere Personen (z.B. Verwandte und Freunde) können teilnehmen.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt die Zeremonie in einer würdigen Form vor - üblicherweise mit einer kleinen Ansprache.
Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten oder Ihrer Standesbeamtin, ob sich Ihre Vorstellungen von der standesamtlichen Zeremonie realisieren lassen.
Die Eheschließung und die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin im Beisein der Paare. Nach der standesamtlichen Zeremonie erhalten Sie eine Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können sich auch gleich weitere Urkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen.
Hinweis: Die Ehe wird zusätzlich in das Eheregister eingetragen. Bei einer Ehe, die von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder Ausländerinnen beziehungsweise ausländischen Flüchtlingen rechtswirksam im Ausland geschlossen wurde, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag. Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird in Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen entsprechenden Nachweis benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.
Von den Voraussetzungen für die Einbürgerung gibt es allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen das Landratsamt Tuttlingen auf Anfrage.
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt
Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Die Gebühr beträgt pro Person 255,00 € sowie 51,00 € für minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte, die miteingebürgert werden.
Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Einbürgerung: Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
Einbürgerung von ausländischen Personen -Merkblatt-
Einbürgerung: Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus -Merkblatt-
Erbrecht ist das 'täglich Brot' der Notare. Der Gesetzgeber hat Ihnen die Aufgabe zugewiesen, die Bürgerinnen und Bürger beim Testieren fachkundig zu unterstützen. Für viele Gestaltungen im Erbrecht ist die notarielle Beurkundung sogar Wirksamkeitsvoraussetzung. Alle Notarinnen und Notare haben sich daher neben dem Immobilienrecht auch auf erbrechtliche Fragen spezialisiert.
Die von Notarinnen und Notare errichteten öffentlichen Urkunden genießen im Rechtsverkehr besonderes Vertrauen. 'Brief und Siegel' sind ein Qualitätsmerkmal. Anders als Erklärungen von Privatpersonen und Rechtsanwälten haben nämlich notarielle Urkunden eine besondere Beweiswirkung. Die damit verbundene Rechtssicherheit ist bei Verfügungen von Todes wegen, also Testamenten und Erbverträgen, besonders wichtig. Denn der Erblasser ist, wenn es darauf ankommt, bereits verstorben und kann nicht mehr befragt werden.
Mehr Information hierzu erhalten Sie beim Zentralen Testamentsregister
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Kinder, die Schäden anrichten, können dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in der Lage sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen des Tuns bewusst sind.
Ausnahme: Für Unfälle im Straßenverkehr sind Kinder erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich, es sei denn, sie haben die Verletzung eines anderen vorsätzlich herbeigeführt.
Verträge und andere Rechtsgeschäfte werden in der Regel erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (die Eltern) zustimmt. Kleinere Käufe vom Taschengeld können allerdings ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.
Kinder ab diesem Alter können nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können leichte Arbeiten (z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben) ausgeübt werden. Diese sind allerdings auf zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr beschränkt und dürfen nicht vor oder während der Unterrichtszeit ausgeführt werden.
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Lebenslage "Adoption".
Leben die Eltern eines Jugendlichen getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge überträgt. Auch wenn der andere Elternteil der Übertragung zustimmt, darf das Gericht diese bei über 14-jährigen Jugendlichen nur dann vornehmen, wenn auch der Jugendliche der Übertragung zustimmt. Liegt keine Zustimmung des anderen Elternteils und des Jugendlichen vor, legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde, welche Sorgerechtslösung dem Wohl des Jugendlichen am besten entspricht.
Jugendliche können selbständig entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.
Jugendliche sind bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass ein Jugendlicher nach dem Jugendstrafrecht für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Sexuelle Handlungen einer Person über 14 Jahre mit einer Person unter 14 Jahre sind in jedem Fall als Straftat verboten. Sexuelle Handlungen zwischen Personen ab 14 Jahren sind erlaubt, wenn beide damit einverstanden sind und nicht eine Schwächeposition ausgenutzt lesen Sie weiter beim Serviceportal Baden-Württemberg.
Möglicherweise standen Sie auch schon einmal vor der Frage, ob das nächste Fahrzeug ein junger Gebrauchter oder ein Neuwagen werden soll. Um eine Entscheidung treffen zu können, sollte nicht nur der Preis, sondern auch die Vor- und Nachteile der beiden Varianten unter die Lupe genommen werden.
Zum Artikel
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
Informationen zu Familie und Beruf, finanziellen Hilfen, steuerlichen Fragen, Familienberatung und vieles mehr finden Sie beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren stellt auf seinen Seiten eine umfassende Broschüre über staatliche Leistungen und Beratungsangebote für Familien in Baden-Württemberg mit dem Titel "Informationen für Mütter und Väter" als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Ausführliche Informationen Bundesfreiwilligendienst finden Sie auf den Onlineseiten Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Mobilität ist zentrale Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Teilhabe des Einzelnen am gesellschaftlichen Leben.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert Sie nachfolgend über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt Tuttlingen.
www.bmvi.de
Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
Die Geburt eines Kindes stellt jede Familie vor neue Herausforderungen. Wenn die Familie belastet und keine Unterstützung vorhanden ist, können Eltern zeitweise mit der Erziehung des Kindes überfordert sein. In solchen Situationen brauchen Familien eine niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesjugendministeriums.
Download Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
An- Abmelung: Formulare finden Sie unter folgendem Link: www.donau-heuberg.de
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz beginnt schon im Säuglingsalter und soll Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland und stärkt alle wichtigen Akteure - insbesondere die Kinder selbst.
Das Gesetz bringt Prävention und Intervention gleichermaßen voran und steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke im Kinderschutz. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten - alle wirken zusammen, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden.
Das Gesetz basiert auf einem intensiven Austausch mit den Fachleuten der Länder, Kommunen, Verbände und der Wissenschaft. Es greift Erkenntnisse des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" und Erfahrungen aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" auf.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie finden Sie ausführliche Informationen
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat daher einen komplexen Auftrag. Sie soll:
Das Amt für Familie, Kinder und Jugend bietet jungen Menschen und Eltern aus dem Landkreis Tuttlingen ein vielfältiges Förderungs- Beratungs- und Betreuungsangebot.
Download Jugendschutzgesetz
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
hier
Kindergartengebührensatzung 2024 [Link]
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umyiehen, m[ssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer fr[heren Gemeinde mit, dass Sie umgeyogen sind. Sie m[ssen sich dort nicht abmelden.
Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche Sie untersagen.
Dazu zählen:
Die Patientenverfügung ist verbindlich. Betreuerinnen oder Betreuer, Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Sie müssen prüfen, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zutrifft. Ist dies nicht der Fall, müssen sie den mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten ermitteln. In bestimmten Fällen müssen sie das Betreuungsgericht einschalten.
Patientenverfügung erstellen
Regionalisierung
Verfahrensablauf
Vertiefende Informationen
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.
Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können.
Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten, in der er Hilfe benötigt. Hier finden Sie Informationen darüber, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden können und welche Hilfe Ihnen zusteht.
Eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall haben wir in der Lebenslage Opferschutz und Opferhilfe zusammengestellt. Neben den Notrufnummern 110 und 112 für die Benachrichtigung von Polizei beziehungsweise Feuerwehr finden Sie in dieser Liste auch die Telefonnummern beispielsweise der Telefon-Seelsorge oder des Kinder- und Jugendtelefons. Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung. Im Notfall kann dieses einfach und schnell ausgefüllt werden.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Weitere Informationen über "Länder, Reisen und Sicherheit" bieten die Seiten des Auswärtigen Amtes.
In Baden-Württemberg besteht, wie in ganz Deutschland, Schulpflicht. Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Schulpflicht umfasst die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart.
Ist Ihr Kind zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt, wird es zu Beginn des nächsten Schuljahres in eine Grundschule eingeschult. Eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung des Kindes ist auf Antrag möglich.
Im Anschluss an die Grundschule muss eine der weiterführenden Schularten Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium besucht werden (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre.
Danach beginnt die Berufsschulpflicht (die allerdings ruht, solange noch Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium besucht werden). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllt, sei es durch den Besuch einer Berufsschule bei einer Ausbildung im dualen System oder durch den Besuch einer anderen beruflichen Schule.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erfüllen, soweit sie keine der oben genannten allgemeinen Schulen besuchen, ihre Schulpflicht durch den Besuch eines geeigneten sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden. Diese Maßnahme wird von der für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Polizeibehörde durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen.
Hinweis: In besonderen Härtefällen kann die Schulaufsichtsbehörde ausländische Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, auf Antrag von der Schulpflicht zeitweilig oder auf Dauer befreien, insbesondere, wenn wegen der Kürze der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung nicht erwartet werden kann.
Tipp: Welche Lernziele erreicht und welche Bildungsinhalte an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg vermittelt werden sollen, ist in den Bildungsstandards festgelegt.
Informationen zur Berufsschule und zu weiteren beruflichen Schulen finden Sie in den Kapiteln "Berufliches Gymnasium" und "Berufliche Schulen".
Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten?
Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!
Achtung: Eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall finden Sie in der Lebenslage Opferschutz und Opferhilfe. Sie finden in dieser Liste beispielsweise auch die Telefonnummern der Telefon-Seelsorge oder des Kinder- und Jugendtelefons. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.
Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem
Hinterhaus geleitet werden müssen.
Tipp: Mehr über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 bietet Ihnen die Broschüre "Ein Europa – eine Nummer" der Europäischen Kommission.
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.
Für die Anzeige des Sterbefalls sind erforderlich:
der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.
Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.
Im Zusammenhang mit einem Sterbefall werden häufig auch Fragen zu den Themen "Organspende" und "Patientenverfügung" gestellt. Wie Sie einen Organspendeausweis erhalten und wo Sie weitere Auskünfte zu diesem Thema sowie Informationen zur Patientenverfügung erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Weitere Informationen finden Sie beim
Neben grundlegenden Informationen zur Heim- und Nutztierhaltung sowie zu den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz finden Sie hier auch Informationen zur Fischerei und Jagd.
Umfassene Informationen zur "Tierhaltung und Tierzucht" bietet der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass die Verpackung mehr versprochen hat als der Inhalt halten konnte? Oder sind Sie im Internet schon einmal ungewollt in eine Kostenfalle getappt? Wie Sie als Verbraucherin und Verbraucher zu Ihrem Recht kommen, welche Vorschriften Hersteller einhalten müssen und Tipps zur Sicherheit im Netz finden Sie in dieser Lebenslage.
Wie sicher sind meine Lebensmittel und mein Trinkwasser? Welche Tierkrankheiten existieren in Baden-Württemberg und wie werden diese bekämpft? Was muss ich über Urheber- und Nutzerrechte wissen? Antworten auf diese und andere Fragen zu Verbraucherthemen finden Sie auf verschiedenen Internetangeboten der Landesregierung:
Verbraucherportal Baden-Württemberg
Facebook-Seite „VerbraucherBW“
Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Sie wollen sich um öffentliche Aufträge bewerben? Wir haben für Sie die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens zusammengestellt.
In diesem Portal können Sie im Bereich "Öffentliche Ausschreibungen" kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen der betreffenden Vergabestellen des Landes Baden-Württemberg einsehen.
Menschen, die sich um ihre Angelegenheiten nicht selbständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Für elternlose Minderjährige bestellt das Gericht einen Vormund.
Die Interessen eines Erwachsenen nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr.
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt haben, ist es sinnvoll, diese registrieren zu lassen. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden dann bestimmte Daten dazu elektronisch erfasst.
Hinweis: Das Zentrale Vorsorgeregister verwahrt nicht das Schriftstück, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung erklärt wurde. Es erhält auch keine Kopie der Urkunde und keine detaillierten Informationen über ihren Inhalt.
Sollte der Vorsorgefall beziehungsweise der Betreuungsfall sehr plötzlich eintreten und Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht die Möglichkeit, über das Zentrale Vorsorgeregisterzu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt.
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.
• Wahlen und Bürgerbeteiligung
Die Zählerstände werden nicht direkt beim Gemeindeverwaltungsverband eingearbeitet, sondern in einem automatischen Verfahren bei der Deutschen Post verarbeitet.
Bitte füllen Sie die von Ihnen erhaltene Postkarte gemäß Anleitung aus und werfen Sie diese bis zum Stichtag in den nächsten Postbriefkasten.
Die Zählerstände können außerdem elektronisch per Internet unter https://derago.epost-solutions.de mitgeteilt werden. Für das Einloggen in das Portal benötigen Sie Ihre Ablese- und individuelle Strichcodenummer, die Sie auf der Ablesekarte finden. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, Tel. 07463 837-835 oder E-Mail: a.schmid@donau-heuberg.de
Seit Jahresbeginn 2016 ist die Reform des Wohngeldrechts in Kraft. Der Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu den Wohnkosten wurde erhöht, zudem wurde der Kreis der Berechtigten erweitert.
Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes wurden in Baden-Württemberg etwa 49.000 zusätzliche Erstanträge auf Wohngeld prognostiziert. Da bislang jedoch weniger Neuanträge als erwartet gestellt wurden, ermuntert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen nun ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss erhalten. Die Hälfte des ausbezahlten Wohngelds wird aus Landesmitteln finanziert. Die Wohngeldreform trägt dazu bei, dass gerade Menschen mit geringerem Einkommen noch mehr als bisher bei den Wohnkosten entlastet werden.
Mit der Reform wurde dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung getragen und die Werte der zur Berechnung des Wohngelds geltenden Tabelle um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Zudem wurden die geltenden Miethöchstbeträge für Wohngeldberechtigte je nach Mietenstufe von 7 bis 27 Prozent erhöht: In Regionen mit stark steigenden Mieten wurden sie stärker angepasst als in anderen Regionen. Alle Gemeinden bundesweit sind einer von sechs Mietenstufen zugeordnet - jeweils abhängig vom örtlichen Mietniveau der Wohngeldempfänger.
Vielfach erhalten Bürgerinnen und Bürger jetzt Wohngeld, die vor der Reform keinen Anspruch gehabt haben. Insgesamt profitieren hauptsächlich drei Personengruppen von der Wohngeldreform. Dies sind zum einen die bisherigen Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2016 auch ohne Reform Wohngeld beziehen. Dann gibt es die so genannten Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die im Jahr 2016 erstmals wieder mit Wohngeld
bei den Wohnkosten entlastet werden. Hier sind auch Rentnerinnen und Rentner - ungeachtet der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 - angesprochen. Außerdem die so genannten Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen haben.
Anträge können über die Bürgermeisterämter gestellt werden.