Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten der Gemeinde Bärenthal

Gemeinde Bärenthal

Landkreis Tuttlingen

 

Die Gemeinde Bärenthal hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22.07.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Kommunalen Kindergarten der Gemeinde Bärenthal vom 27.11.2012

 

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bärenthal am 22. Juli 2026 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten vom 27. November 2012, zuletzt geändert mit Satzung vom 23. Juli 2025, beschlossen.

 

  • 4 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung

 

  • Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Kinder getrenntlebender Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, sind im Regelfall dem Haushalt zuzuordnen, in dem sie sich überwiegend aufhalten und wo sich der Mittelpunkt ihres Lebens befindet.

 

  • Die Höhe der Gebühr ist in dem der Satzung beiliegenden Verzeichnis geregelt. Dieses Verzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Das Verzeichnis tritt zum 01. September 2026 in Kraft.

 

  • Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gemäß Abs. 1, ist die Änderung der Gemeinde Bärenthal unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eingetreten ist, mitzuteilen. Die Benutzungsgebühren werden für den Kalendermonat neu festgesetzt.

 

 

  • 7 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.

 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der genannten Satzungen ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, welcher die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bärenthal (Bürgermeisteramt), Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

 

Ausgefertigt:

Bärenthal, den 24. Juli 2026

 

gez.

Morris Stoupal

Bürgermeister

 

Gebührenverzeichnis zur Satzung vom 22. Juli 2026 über
die Erhebung von Benutzungsgebühren in dem gemeindeeigenen Kindergarten Bärenthal
           
        12 Monate  
Kinder über 3 Jahre (Ü3 Kinder) bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 152 € 167 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 118 € 130 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 79 € 87 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 26 € 29 €
           
        12 Monate  
Kinder unter 3 Jahren / 5 Tage pro Woche bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 228 € 251 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 178 € 196 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 118 € 130 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 40 € 44 €
           
        12 Monate  
Kinder unter 3 Jahren / 4 Tage pro Woche bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 174 € 191 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 136 € 150 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 91 € 100 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 31 € 34 €
           
        12 Monate  
Kinder unter 3 Jahren / 3 Tage pro Woche bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 131 € 144 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 102 € 112 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 68 € 75 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 23 € 25 €
           
        12 Monate  
Kinder unter 3 Jahren / 2 Tage pro Woche bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 87 € 96 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 68 € 75 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 45 € 50 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 15 € 17 €
           
        12 Monate  
Kinder unter 3 Jahren / 1 Tage pro Woche bisher mtl. künftig mtl.
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 44 € 48 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 35 € 39 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 23 € 25 €
Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren 9 € 10 €
           
Gebühr für die Zusatzbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeit (pro Stunde)
(Tagesmutterbetreuung)   12 € 12 €
           
Gebühr für die Ferienbetreuung (pro Woche) 35 € 35 €
           
Für das zweite Kind aus einer Familie wird der Elternbeitrag auf 20 € je Woche
und für jedes weitere Kind auf 10 € ermäßigt. Buchungen sind nur für
ganze Wochen möglich (Ferienbetreuung).    
           
* die Empfehlung der Spitzenverbände ist bezogen auf eine Regelgruppe mit einer
Öffnungszeit von 30 Std. Die Verwaltung hat die Empfehlung entsprechend umgerechnet.
Im Ü3-Bereich sind dies 31,5 Std. und im U3-Bereich sind dies 27,5 Std.