Bürgermeister-News

„Baden-Württemberg ist eine der Herzkammern der deutschen und der europäischen Wirtschaft. Nirgendwo gibt es mehr Hidden-Champions als bei uns. Deshalb ist eine flächendeckende Breitbandversorgung alternativlos – und deshalb setzen wir unsere Investitionsoffensive in die Gigabit-Infrastruktur nahtlos fort. Wir fördern den Breitbandausbau in unseren Landkreisen und Kommunen heute mit weiteren rund 73 Millionen Euro“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl am Donnerstag, 19. Oktober 2023, anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden im Panoramasaal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg in Stuttgart.
13.323 neue Teilnehmeranschlüsse Digitalisierungsminister Thomas Strobl übergab 41 Zuwendungsbescheide für 28 Zuwendungsempfänger aus 13 Landkreisen in Höhe von 72.901.913,20 Euro. In Summe entstehen mit den Förderanträgen 13.323 Teilnehmeranschlüsse. Darunter fallen 94 Schulen, 1.618 Anschlüsse für Gewerbebetriebe, 32 Anschlüsse für öffentliche Einrichtungen und ein Anschluss für ein Krankenhaus. Eine der Gemeinden, die in den Genuss der Landesförderung kommen ist die Gemeinde Bärenthal. Mit insgesamt einer Förderung von 1.440 Mio. Euro bei einer Investitionssumme von 1.750 Mio. Euro wird der Breitbandausbau der Gemeinde mit über 80 % von Bund und Land gefördert. Für die großzügige Unterstützung bedankte sich Bürgermeister Tobias Keller bei der Übergabe des Förderbescheides persönlich bei Minister Thomas Strobl.

 

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes des GVV Donau-Heuberg

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg, dem die Gemeinden Bärenthal, Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen angehören, hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Bei der 8. Fortschreibung handelt es sich um keine Gesamtfortschreibung im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts. Vielmehr umfasst die vorliegende Fortschreibung, neben einer nachrichtlichen Übernahme eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, Neuausweisungen von kleineren Bauflächen unterschiedlicher Nutzungen, welche einer sinnvollen Ortsrandabwicklung oder Arrondierungen einer sinnvollen Bebauung entlang von vorhandenen Straßen Berücksichtigung finden sollen. Die Gemeinden möchten hiermit einer geordneten Innenentwicklung Rechnung tragen. 

Mit der Fortschreibung wird in der Verbandsgemeinde Fridingen die Sonderbaufläche „Lebensmittelmarkt Württemberger Straße“, die bauplanungsrechtlich abgeschlossen ist, nachrichtlich übernommen.

Der Gemeindeverwaltungsverband beabsichtigt zusätzlich folgende Flächen in den einzelnen Gemeinden neu auszuweisen: In Buchheim die gewerblichen Baufläche „Brandstatt, Erweiterung Süd-Ost“. In Fridingen die Sonderbaubläche für Schuppen „Reinsteig“. In Irndorf die Ausweisung der gewerbliche Baufläche „Birkenweg Nord“, die Wohnbaufläche „Schwenninger Weg Nord“ und die Sonderbaufläche für Schuppen „Fasseneck“. In Kolbingen eine Sonderbaufläche für „Forschung und Entwicklung“. In Mühlheim die Ausweisung der Wohnbauflächen „Mühlenösch, Erweiterung Nord-Ost“ und „Letschäcker-Grubenäcker“. In Renquishausen die gewerblichen Bauflächen „Reckholder II“, „Reckholder II, Erweiterung“ und „Schrand“ sowie die Wohnbauflächen „Zinen West“ und „Unterm Trieb“.

Im Zuge der Fortführung der Fortschreibung wird in Irndorf die Ausweisung der Wohnbaufläche „Gewann Stock“ nicht weiter verfolgt. Des Weiteren wird ein Teilstück der Wohnbaufläche „Dellenweg-Eichfelsenstraße“ aus dem Flächennutzungsplan zurückgenommen.

Das Erfordernis der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Verbandsebene Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist eine Begründung mit Darstellung der geplanten FNP-Änderungen, ein Übersichtslageplan sowie die beschlussmäßig behandelten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung (Synopse). Des Weiteren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen des Planungsbüros Fritz & Grossmann vom 27.07.2020 verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insbesondere Wohn und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grundwasser, Wasserschutzgebiete und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
  • Natura 2000 Vorprüfung für die, von der Planung, betroffene Natura 2000 Schutzgebietskulisse mit Informationen zu möglicher Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele der betroffenen Natura 2000-Gebiete.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind während der frühzeitigen Anhörung eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Freiburg zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume, Vögel, Schutzgebiete), Wasser und Hochwasserschutz, Bodenschutz, Mensch, Waldfunktionen (forstrechtliche Betroffenheit), Landschaft und Landschaftsbild, Lärmschutz, Abwasser, Altlasten- und Immissionsschutz, Denkmalschutz
  • Landesamt für Denkmalschutz zu den Belangen des Schutzgutes archäologische Kulturdenkmale
  • Landratsamt Tuttlingen zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Vögel, Schutzgebiete), Wasser, Boden, Mensch, Waldfunktionen (Mindestwaldabstand), Immissionsschutz, Lärmschutz, Landschaft und Landschaftsbild, Klimaschutz, Altlasten, Abwasser
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. zu den Belangen Natur-, Biotop, und Artenschutz (Schutzgebiete), Landschaft und Landschaftsbild
  • Naturpark Obere Donau e.V. zu den Belangen Natur-, Biotop, Artenschutz (Vögel, Schutzgebiete), Boden, Wasser, Mensch (Erholungsfunktion), Landschaft und Landschaftsbild, Waldfunktionen, Klima

Nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans vom 27.07.2020 mit Begründung vom 27.07.2020 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

Montag 07.09.2020 bis einschließlich Dienstag 06.10.2020

im Internet unter folgender Adresse des Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg heruntergeladen werden:

https://www.donau-heuberg.de/aktuelles/news/

Zusätzlich ist auf den folgenden Internetseiten der Verbandsgemeinden ein Link zum Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg hinterlegt.

www.baerenthal.de
www.gemeindebuchheim.de
www.fridingen.de
www.irndorf.de
www.kolbingen.de
www.muehlheim-donau.de
www.renquishausen.de

 

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich neben der Veröffentlichung im Internet zur Information in der Zeit vom

Montag 07.09.2020 bis einschließlich Dienstag 06.10.2020

beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg,

Rathaus Fridingen, Verbandsbauamt, Zimmer 20

sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden

nach vorheriger Terminvereinbarung während den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen in der Geschäftsstelle des Verbandes, beim Verbandsbauamt sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Dienstzeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren können Stellungnahmen und Anregungen auf elektronischem Weg an die Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an die Mail-Adresse der entsprechenden Verbandsgemeinde geschickt werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Anregungen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Fridingen, den 21.08.2020

 

gez. Jürgen Zinsmayer

Verbandsvorsitzender