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Abfall und Müll Open or Close
Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung liegt beim Landratsamt Tuttlingen
- Abfallgebühren / Satzung Open or Close
- Abwasserbeseitigung / Satzung Open or Close
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Alters- und Ehejubilare Open or Close
Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dürfen seit dem 1. November 2015 der 70. Geburtstag und dann nur noch jeder fünfte Geburtstag (also 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100.) veröffentlicht werden. Erst ab dem 100. Geburtstag wird wieder jedes Jahr der Geburtstag veröffentlicht. Ehejubiläen werden ab dem 50. und jedem folgenden Ehejubiläum veröffentlicht. Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Altersjubilaren (90. 100. und allen folgenden Geburtstagen) und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind z.B. der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, wird gebeten, dies der Meldebehörde rechtzeitig mitzuteilen. Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher der Veröffentlichung widersprochen wurde.
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Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beantragen Open or Close
Sofern eine schwere Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) vorliegt, können Sie vorzeitig Altersrente beantragen. Sie müssen dafür 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Die Deutsche Rentenversicherung unter "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" gibt detaillierte Auskunft
Sie können die Formulare auch von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg herunterladen. -
Altersruhestand Open or Close
Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.
Regionalzentrum
Villingen-Schwenningen
Kaiserring 3
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.:07721 9915-0Mehr Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
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Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren Open or Close
In Bärenthal geht man bei der Abrechnung der Abwassergebühr davon aus, dass das entnommene Frischwasser auch der Kanalisation zugeführt wird.
In manchen Fällen ist es so, dass Frischwasser zur Bewässerung großer Grünflächen oder zur Befüllung von Viehtränken verwendet wird.
Auch in Fällen von Wasserrohrbrüchen, bei denen nachweisbar eine gewisse Menge in das Erdreich versickert ist, kann ein Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren gestellt werden.
Hierfür ist folgendes Formular zu nutzen:
LINK: Antrag auf Befreiung der Abwassergebühren
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Arbeitssuche/Arbeitslos Open or Close
Job-to-Job-Vermittlung: Ohne Arbeitslosigkeit direkt zur neuen Arbeitsstelle
Von einer Job-to-Job-Vermittlung spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nahtlos von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes vermittelt werden. Dabei wird die Aktionszeit - der "Zeitraum vom Er-halt der Kündigung beziehungsweise drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit" - intensiv zur Suche und Vermittlung in eine neue Beschäftigung genutzt. Auf diesen erfolgversprechenden Vermittlungsansatz will die Agentur für Arbeit Rott-weil - Villingen-Schwenningen aufmerksam machen und um Mitwirkung der Betroffenen und Firmen werben.
Die anhaltende Arbeitskräftenachfrage und der erhöhte Fachkräftebedarf in verschiedenen Branchen ermöglicht immer häufiger die Unterbreitung frühzeitiger und neuer Beschäftigungsangebote. Dadurch steigen die Chancen der noch beschäftigten Kunden, von vornherein die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine solche dann möglichst kurz zu halten.
"Im Rahmen der Job-to-Job Vermittlung kümmern sich unsere Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler speziell um Arbeitsuchende, deren Beschäftigungsverhältnis noch besteht, die aber bereits eine Kündigung erhalten haben und bei der Agentur gemeldet sind. Dadurch können bereits Bewerbungsaktivitäten eingeleitet, Beratungsgespräche geführt und neue Stellenangebote vorgeschlagen werden", sagt Erika Faust, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen.
"Außerdem zeigt die Erfahrung, dass die Einstellungschancen für Bewerber, die aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis kommen, größer sind. Je früher meine Vermittlungsfachkräfte tätig werden können, umso größer sind auch die Chancen, den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu vermei-den. So kann direkt von einem Job in den anderen, also Job-to-Job, vermittelt werden. Ohne Wartezeit, ohne arbeitslos zu sein und ohne finanzielle Einbußen für die Arbeitnehmer", so Faust weiter.
Wichtige Gründe also, rechtzeitig einen Termin bei der Vermittlungsfachkraft zu vereinbaren. Am besten direkt nach der Arbeitsuchendmeldung.
Diese Arbeitsuchendmeldung muss - nach den gesetzlichen Bestimmungen - spätestens drei Monate vor Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Dies gilt auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erforderlich. Dies kann telefonisch von Montag bis Freitag zwischen acht und 18 Uhr über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00, persönlich oder auch online erfolgen.
Dabei können bei der Online-Arbeitsuchend-Meldung unter www.arbeitsagentur.de/eservice Jobsuchende von Zuhause aus unabhängig von Öffnungszeiten gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten, Sicherheit und eine gute Grundlage für das Erstgespräch.
Arbeitgeber sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig unter anderem über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur früh-zeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren und sie hierzu frei-stellen.
Kommt es in der "Aktionszeit" zu keinem Gespräch mit der Vermittlungs-fachkraft, ist spätestens bei Eintritt der Arbeitslosigkeit der persönliche Kontakt zur "Arbeitslos-Meldung" aus gesetzlichen Gründen jedoch unumgänglich.
Arbeitslosengeld online beantragen: Erleichterung für Kundinnen und Kunden
Eine schnellere Auszahlung von Leistungen und keine lästige Papierflut mehr - der neue eService der Bundesagentur für Arbeit macht es möglich. Arbeitslosengeld online zu beantragen ist einer von vielen Vorgängen, die künftig per PC, Tablet oder Smartphone erledigt werden können. Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen hin.
"Großer Vorteil bei unserem eService ist, dass unsere Kundinnen und Kunden direkt beim Ausfüllen Hinweise und Erläuterungen bekommen, es also viel bequemer ist, den Antrag auf Arbeitslosengeld online auszufüllen als in Papierformat", sagt die Geschäftsführerin des Operativen Service, Marie Luise Schill. "Fehlende Angaben sind so ausgeschlossen, da dies das System nicht zulässt."
Der Antrag kann direkt - ohne Unterschrift - online an die zuständige Agentur geschickt werden. Falls zusätzliche Nachweise nötig sind, werden Nutzerinnen und Nutzer vor dem Absenden des Formulars automatisch informiert. Weil die Zeit zwischen Terminvereinbarung und dem tatsächlichen Termin zur Antragsabgabe entfällt, bekommen Kundinnen und Kun-den, die ihr Arbeitslosengeld online beantragt haben, schneller ihr Geld. "Ich empfehle, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Das beschleunigt die Auszahlung zusätzlich", sagt Schill.
Auch für die Agenturen für Arbeit vor Ort wirkt sich die Online-Antragstellung positiv aus: "Je mehr Menschen den eService nutzen, umso weniger Termine müssen wir anbieten, um Kundinnen und Kunden beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen", sagt Schill. "Das eröffnet den Agenturen für Arbeit flexible Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die unmittelbare Bearbeitung der Anträge einzusetzen." Außerdem gehörten versehentlich nicht abgegebene Unterlagen mit entsprechenden Folgearbeiten der Vergangenheit an.
Unabhängig vom neuen eService ist es nach wie vor erforderlich, dass sich Antragsteller unter Vorlage eines aktuellen Ausweisdokuments persönlich in der Agentur für Arbeit ihres Wohnortes arbeitslos melden.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet zusätzlich weitere Dienste an, die online erledigt werden können, beispielsweise Bewerbungsmappen erstellen, Änderung persönlicher Angaben oder Kontaktaufnahme mit Vermittlerinnen und Vermittlern.
Der Weg zum Antrag:
Gebraucht werden: Kundennummer, Rentenversicherungsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung und Angaben zum Lebenslauf.
www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik eService, Arbeitslosengeld beantragen oder per App "bringt weiter", erhältlich im Google-Play Store oder im iOS-App-Store. -
Ausbildungsförderung für Studierende (BAföG) - beantragen Open or Close
Informationen zu BAföG erhalten Sie auf dem Landratsamt Tuttlingen.
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Auskunftssperre im Melderegister beantragen Open or Close
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel zum Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen.
Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet ins Melderegister eingetragen. Sie können eine Verlängerung beantragen.
§51 Bundesmeldegesetz
Möchten Sie keine Weitergabe Ihrer Daten an:- Adressbuchverlage
- Presse, Rundfunk und Staatsministerium für Alters- und Ehejubiläen
- Parteien und Wählergruppen bei Wahlen und Abstimmungen
- die Bundeswehr
Dann legen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung ein. Für einen solchen Widerspruch ist keine Begründung und kein schutzwürdiges Interesse erforderlich. -
Ausweis Open or Close
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis) – sofern vorhanden
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
- gegebenenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch
Mit der Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.Personalausweisgebühren
antragstellende Personen ab 24 Jahren EUR 28,80
antragstellende Personen unter 24 Jahren: EUR 22,80Ein- und Ausschalten der Online-Ausweisfunktion sind beim
- erstmaligen Einschalten bei der Ausgabe
- Ausschalten bei Ausgabe des Ausweises
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
gebührenfrei.
Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): Kosten: 6,00 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion:
Kosten: 6,00 €Entsperren der Online-Ausweisfunktion: Kosten: 6,00 €
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Antrag auf Baugenehmigung Open or Close
Ab dem 01. Januar 2025 sind Bauanträge sowie Anträge auf Abgeschlossenheit ausschließlich digital über das Landesportal „Digitale Baugenehmigung“ einzureichen. Dies gilt für alle Bauvorhaben innerhalb des GVV Donau-Heuberg.
Das Portal ermöglicht eine einfache, sichere und papierlose Antragstellung – rund um die Uhr.
Hier gelangen Sie zum Portal „Digitale Baugenehmigung“
Bitte beachten Sie:
Anträge in Papierform oder per E-Mail sind ab dem 01.01.2025 nicht mehr zulässig. Die Nutzung des Portals ist verpflichtend.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Bankverbindung der Gemeinde Bärenthal Open or Close
Kreissparkasse Tuttlingen:
IBAN: DE 21 6435 0070 0000 7000 87
BIC: SOLADES1TUTRaiffeisenbank Donau-Heuberg:
IBAN: DE 60 6436 1359 0080 1750 07
BIC: GENODES1RDH -
Bauen und Wohnen Open or Close
Sie wollen eine neue Immobilie bauen oder kaufen? Energieeffizienz ist Ihnen dabei wichtig? Verschiedene Förderprogramme ausschöpfen?
Hierzu informiert Sie ausführlich unser Bauamt beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg.
Über die einzelnen Förderprogramme können Sie sich bei der Landesbank Baden-Württemberg informieren:Staatsbank für Baden-Württemberg | L-Bank [externer Link]
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Behinderung Open or Close
Menschen mit Behinderungen
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg informiert Sie zu allen Bereichen ausführlich.
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Berufsausbildung/Berufsberatung Open or Close
In den letzten zwei, drei Jahren der Schulzeit an einer allgemein bildenden Schule befassen sich Schülerinnen und Schüler im Berufswahlunterricht mit den verschiedenen Fragen der Berufsorientierung, der möglichen Ausbildungs-, Studien- und Berufswege. In diesem Berufswahlunterricht sind auch Praktika in Betrieben des Handwerks, der Industrie, des Handels und der Verwaltung enthalten. Wichtig ist, dass sich Jugendliche mit ihren beruflichen Interessen, ihren Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschäftigen, um geeignete Ausbildungen beziehungsweise Studiengänge und gegebenenfalls passende Alternativen zu finden.
Während des Berufswahlunterrichts informieren Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit über den Ausbildungsmarkt, die Studienmöglichkeiten sowie die Beratungs- und Informationsangebote der Arbeitsagentur. Oft finden diese Informationsveranstaltungen im Berufsinformationszentrum (BiZ) statt, das mit seinen vielfältigen Medien ein sehr umfangreiches Informationsangebot bietet. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das BiZ später auch für Einzelbesuche. Sehr häufig wird das persönliche Beratungsangebot der Berufsberatung in Anspruch genommen, bei dem die individuellen beruflichen Wünsche und Möglichkeiten eingehend besprochen werden können.
Eine gute Gelegenheit, einen Beruf besser kennenzulernen und sich ein Bild von einer bestimmten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen zu machen, bietet ein Praktikum.
Einige Schulabgängerinnen und Schulabgänger nutzen auch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), um sich über ihren Berufswunsch mehr Klarheit zu verschaffen. Im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres haben sie die Möglichkeit, sich in einem sozialen, pflegerischen oder kulturellen Umfeld zu engagieren und einen Einblick in den jeweiligen Berufszweig zu erhalten. Ein freiwilliges ökologisches Jahr bietet eine vergleichbare Möglichkeit im ökologischen Bereich. Außerdem besteht seit 2011 die Möglichkeit den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu nutzen. Der BFD wurde wegen der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt und soll die bestehenden Freiwilligendienste wie FSJ und FÖJ ergänzen.
Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) bietet Jugendlichen, die berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erreichen. Gleichzeitig vermittelt das VAB berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern und fördert damit die berufliche Orientierung.
Im Berufseinstiegsjahr (BEJ) erwerben die Jugendlichen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Berufsfeld. Betriebspraktika bereiten die Jugendlichen zusätzlich auf die Aufnahme einer Ausbildung vor.
In der dualen Ausbildungsvorbereitung (AV dual) stehen ebenfalls umfangreiche Betriebspraktika im Mittelpunkt des Bildungsgangs. Außerdem liegt hier ein pädagogischer Schwerpunkt auf der Verbesserung der überfachlichen Kompetenzen und der Selbstlerntechniken der Schülerinnen und Schüler. Das Bestehen einer Abschlussprüfung, die in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als zentrale Prüfung absolviert wird, sichert am Ende des Schuljahres einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Durch den Besuch des VAB oder des BEJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn kein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wird. Berufsschulpflichtig sind Jugendliche nach dem Ende der allgemeinen Schulpflicht bis sie 18 Jahre alt sind.
Nutzen Sie auch die Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit, der Kammern und der Kontaktstelle "Frau und Beruf".
Wenn Sie nähere Informationen zu einem bestimmten Beruf suchen, können Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen "BERUFENET" nutzen. Dort können Sie die Bezeichnung des Berufes, der Sie interessiert, direkt eingeben oder alphabetisch suchen beziehungsweise die thematische Suche verwenden.
Das Filmportal BERUFE.TV gibt Ihnen mit seinen kurzen Spotfilmen einen ersten Einblick in verschiedene Tätigkeiten. Die Berufsfilme stellen Ausbildungs- und Studienberufe im Einzelnen konkreter und ausführlicher dar. Das Besondere an den Filmen: Praktikanten, Azubis und Studenten berichten, warum sie gerade diesen Beruf gewählt haben, was sie täglich machen und was besonders viel Spaß macht. BERUFE.TV gibt es auch als App.
Zu den betrieblichen Ausbildungsberufen bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter "Berufe" Kurzbeschreibungen an.
Wer Informationen zu einzelnen schulischen Aus- und Weiterbildungsberufen beziehungsweise zu Studienmöglichkeiten sucht, findet diese in "KURSNET - Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung".
Einen Einblick in technische Berufe für Mädchen bieten zahlreiche Projekte. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie unter "Girls-do-tech - Projekte in Baden-Württemberg".
Tipp: Nähere Informationen rund um die Berufsberatung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Berufsberatung über die nationalen Grenzen hinaus bietet die ZAV-Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
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Bodenrichtwerte Gemeinde Bärenthal Open or Close
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
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Datenschutz Open or Close
Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.
Datenschutz ist ...
Datenschutz garantiert jedem Bürger Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre. Mehr
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Denkmalschutz Open or Close
Was wären unsere Städte und Dörfer ohne historische Gebäude? Bauwerke, die Geschichten erzählen, die typischen Eigenheiten einer Region verkörpern, Wahrzeichen sind und Menschen über Zeit und Länder hinweg miteinander verbinden?
Historische Gebäude sind unwiederbringlich und einzigartig - und deshalb so schützenswert. Zahllose Leben und Ereignisse haben sie im Laufe der Zeit zu Erlebnis-Speichern werden lassen. In ihnen wird Geschichte greifbar, historische Meilensteine real, große Persönlichkeiten menschlich.
Die Detailfreude und Kunstfertigkeit, die ihre Erbauer im Kleinen und Großen betrieben haben, ist heutzutage oft nicht mehr vorstellbar.
Und doch sind Denkmale in Deutschland akut bedroht: durch Baumaßnahmen, die tiefer eingreifen als jemals zuvor, durch wirtschaftliche Drücke, durch Sparzwänge oder zunehmend schädliche Umwelteinflüsse.
Denkmale schützen heißt, unsere kulturelle Identität zu schützen und zu bewahren. Denkmale zu schützen bedeutet auch, Geschichte, Geschichten und Zeitgeist an authentischen Orten der Erinnerung lebendig zu halten. Und Denkmale zu schützen meint, die Kunstfertigkeit und kreative Kraft der Menschen zu bewahren. Darum bitten wir Sie: helfen Sie mit!Informationen zu unseren Förderbedingungen und der Antragsstellung finden Sie hier.
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Der Bund fürs Leben / Anmeldung zur Eheschließung Open or Close
Sie möchten heiraten? Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.
Beide Eheschließenden müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Hinweis: Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen. Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.
Das Standesamt, das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Häufig können Sie frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen bis zum geplanten Termin voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind.
Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen:
In allen Fällen:
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (bei mehreren Wohnsitzen auch die der Hauptwohnung)
- begl. Geburtsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit - Bei Nichtdeutschen Paß, Paßersatz, Reiseausweis, Bescheinigung der Heimatbehörde
- Sorgerechtsnachweis - Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind; begl. Geburtsregisterauszug, wenn das Kind außerhalb des Bundesgebietes geboren ist- Nachweis über Vaterschaft, Mutterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft
Mehr dazu auf www.service-bw.de -
Der Bund fürs Leben / Auflösung Open or Close
Trennung Scheidung Aufhebung der Lebenspartnerschaft Umfangreiche Informationen erhalten Sie beim Justizministerium.
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Der Bund fürs Leben / Nach dem Ja-Wort Open or Close
Durch die Eheschließung oder die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse in
- Ihren Ausweisdokumenten und
- den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Beachten Sie, dass bei Namensänderungen ein alter Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt wird.
Darüber hinaus sollten Sie die Änderungen folgenden Einrichtungen bekannt geben:
- Arbeitgeber: Wenn Sie nach der Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen neuen Namen tragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst umgehend mitteilen. Dieser kann Ihre Namensänderung unter anderem der Sozialversicherung (Rentenversicherung und Krankenversicherung) bekannt geben.
- Finanzamt: Informieren Sie Ihr Finanzamt von der Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Ihre Steuerklasse wechselt durch die Änderung Ihres Personenstandes. Genaueres erfahren Sie im Kapitel Steuerklassen und im Verfahren Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Heirat/Eintragung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
- Banken/Versicherungen: Ihren neuen Namen sollten Sie Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen Sie ein Konto-/Depot oder eine Versicherung haben, schnellstmöglich anzeigen. Die Bank beziehungsweise die Versicherung verlangt meistens einen Nachweis von Ihnen (z.B. Kopie der Eheurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde).
- Kabelanbieter: Wenn Sie einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, müssen Sie ihm die Namensänderung mitteilen. In Baden-Württemberg ist dies die Kabel Baden-Württemberg GmbH (Kabel BW). Bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular.
- Telefonanbieter: Für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch ist es wichtig, Ihre Namensänderung Ihrer Telefongesellschaft mitzuteilen. Meist können Sie dies telefonisch unter kostenfreien Servicenummern erledigen. Die Änderung Ihres Eintrags erscheint dann in der nächsten Telefonbuchausgabe. Falls sich auch Ihre Adresse geändert hat, finden Sie auf unseren Seiten Informationen über die Abmeldung und Anmeldung des Telefonanschlusses.
- Versorgungsunternehmen: Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung oder eines Hauses müssen Sie auch dem jeweiligen Versorgungsunternehmen Ihre Namensänderung mitteilen. Dies können Sie formlos tun. Größere Anbieter bieten dazu auch Onlineformulare an. Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, ist bei den Versorgern für Fernwärme, Gas und Wasser meistens nur Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Vertragspartner. Nur mit Ihrem Stromversorger besteht üblicherweise ein Vertrag, den Sie ändern sollten.
Hinweis: Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind. In manchen Städten/Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben. Auskunft hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.
Hat sich im Zusammenhang mit der Heirat Ihre Adresse geändert, sollten Sie sich umgehend ummelden beziehungsweise am neuen Wohnort anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Checkliste zum Umzug. -
Der Bund fürs Leben / Standesamtliche Trauung Open or Close
Eine rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft schließen beziehungsweise begründen Sie im Rahmen einer standesamtlichen Zeremonie. Sie erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen beziehungsweise eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft auf Lebenszeit führen wollen. Diese Erklärung können Sie nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit Ihres Partners oder Ihrer Partnerin abgegeben.
Hinweis: Bei Bedarf kann das Standesamt einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hinzuziehen.
Während der standesamtlichen Zeremonie erklären Sie auch, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen. Sie können einen Ehenamen beziehungsweise Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.
Wenn Sie es wünschen, können Trauzeugen oder Trauzeuginnen bei der Zeremonie anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Auch weitere Personen (z.B. Verwandte und Freunde) können teilnehmen.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt die Zeremonie in einer würdigen Form vor - üblicherweise mit einer kleinen Ansprache.Tipp: Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten oder Ihrer Standesbeamtin, ob sich Ihre Vorstellungen von der standesamtlichen Zeremonie realisieren lassen.
Die Eheschließung und die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin im Beisein der Paare. Nach der standesamtlichen Zeremonie erhalten Sie eine Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie können sich auch gleich weitere Urkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl ausstellen lassen.
Hinweis: Die Ehe wird zusätzlich in das Eheregister eingetragen. Bei einer Ehe, die von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder Ausländerinnen beziehungsweise ausländischen Flüchtlingen rechtswirksam im Ausland geschlossen wurde, erfolgt die Eintragung in das Eheregister nur auf Antrag. Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird in Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Heirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen entsprechenden Nachweis benötigen. Wenn Sie später eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.
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Einbürgerung Open or Close
Staatsangehörigkeit - Einbürgerungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.
Von den Voraussetzungen für die Einbürgerung gibt es allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen das Landratsamt Tuttlingen auf Anfrage.
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt- Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch
- ggf. Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass/Reiseausweis/Ersatzausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitsvertrag/Arbeitsbescheinigung
- aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung od. ggf. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigkeit)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- Schulbescheinigung von insgesamt 4 Jahren Schulbesuch oder Schulabschluss (falls vorhanden)
Staatsangehörigkeitsausweis
Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Kosten
Die Gebühr beträgt pro Person 255,00 € sowie 51,00 € für minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte, die miteingebürgert werden.
Formulare
Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
Einbürgerung: Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
Einbürgerung von ausländischen Personen -Merkblatt-
Einbürgerung: Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus -Merkblatt- -
Erben und Vererben Open or Close
Erbrecht ist das 'täglich Brot' der Notare. Der Gesetzgeber hat Ihnen die Aufgabe zugewiesen, die Bürgerinnen und Bürger beim Testieren fachkundig zu unterstützen. Für viele Gestaltungen im Erbrecht ist die notarielle Beurkundung sogar Wirksamkeitsvoraussetzung. Alle Notarinnen und Notare haben sich daher neben dem Immobilienrecht auch auf erbrechtliche Fragen spezialisiert.
Die von Notarinnen und Notare errichteten öffentlichen Urkunden genießen im Rechtsverkehr besonderes Vertrauen. 'Brief und Siegel' sind ein Qualitätsmerkmal. Anders als Erklärungen von Privatpersonen und Rechtsanwälten haben nämlich notarielle Urkunden eine besondere Beweiswirkung. Die damit verbundene Rechtssicherheit ist bei Verfügungen von Todes wegen, also Testamenten und Erbverträgen, besonders wichtig. Denn der Erblasser ist, wenn es darauf ankommt, bereits verstorben und kann nicht mehr befragt werden.
Mehr Information hierzu erhalten Sie beim Zentralen Testamentsregister - Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen / Satzung Open or Close
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Erwachsen werden Open or Close
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Bedingte Deliktsfähigkeit - ab dem 7. LebensjahrKinder, die Schäden anrichten, können dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie in der Lage sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen des Tuns bewusst sind.
Ausnahme: Für Unfälle im Straßenverkehr sind Kinder erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres verantwortlich, es sei denn, sie haben die Verletzung eines anderen vorsätzlich herbeigeführt.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit - ab dem 7. Lebensjahr
Verträge und andere Rechtsgeschäfte werden in der Regel erst dann wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter (die Eltern) zustimmt. Kleinere Käufe vom Taschengeld können allerdings ohne Zustimmung der Eltern getätigt werden.
Bedingte Religionsmündigkeit - ab dem 12. Lebensjahr
Kinder ab diesem Alter können nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.
Leichte Arbeiten - ab dem 13. Lebensjahr
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können leichte Arbeiten (z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben) ausgeübt werden. Diese sind allerdings auf zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr beschränkt und dürfen nicht vor oder während der Unterrichtszeit ausgeführt werden.
Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
Adoption
Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Lebenslage "Adoption".
Übertragung der elterlichen Sorge
Leben die Eltern eines Jugendlichen getrennt, kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge überträgt. Auch wenn der andere Elternteil der Übertragung zustimmt, darf das Gericht diese bei über 14-jährigen Jugendlichen nur dann vornehmen, wenn auch der Jugendliche der Übertragung zustimmt. Liegt keine Zustimmung des anderen Elternteils und des Jugendlichen vor, legt das Gericht seiner Entscheidung zugrunde, welche Sorgerechtslösung dem Wohl des Jugendlichen am besten entspricht.
Religionsmündigkeit
Jugendliche können selbständig entscheiden, welcher Religion sie angehören wollen.
Bedingte Strafmündigkeit
Jugendliche sind bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass ein Jugendlicher nach dem Jugendstrafrecht für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Person zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Straffreier sexueller Kontakt
Sexuelle Handlungen einer Person über 14 Jahre mit einer Person unter 14 Jahre sind in jedem Fall als Straftat verboten. Sexuelle Handlungen zwischen Personen ab 14 Jahren sind erlaubt, wenn beide damit einverstanden sind und nicht eine Schwächeposition ausgenutzt lesen Sie weiter beim Serviceportal Baden-Württemberg.
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Fahrzeuge Open or Close
Möglicherweise standen Sie auch schon einmal vor der Frage, ob das nächste Fahrzeug ein junger Gebrauchter oder ein Neuwagen werden soll. Um eine Entscheidung treffen zu können, sollte nicht nur der Preis, sondern auch die Vor- und Nachteile der beiden Varianten unter die Lupe genommen werden.
Zum ArtikelUm ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung. Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormun¬des, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Fahrzeuge / KfZ Online Abmeldung Open or Close
- Fahrzeuge / KfZ Wunschkennzeichen Open or Close
- Fahrzeuge / KfZ Zulassungstermin Open or Close
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Familie und Kinder Open or Close
Informationen zu Familie und Beruf, finanziellen Hilfen, steuerlichen Fragen, Familienberatung und vieles mehr finden Sie beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren stellt auf seinen Seiten eine umfassende Broschüre über staatliche Leistungen und Beratungsangebote für Familien in Baden-Württemberg mit dem Titel "Informationen für Mütter und Väter" als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
- Feuerwehr / Satzung Open or Close
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Freiwilligendienst Open or Close
Ausführliche Informationen Bundesfreiwilligendienst finden Sie auf den Onlineseiten Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- Friedhofsatzung / Satzung Open or Close
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Führerschein Open or Close
Mobilität ist zentrale Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Teilhabe des Einzelnen am gesellschaftlichen Leben.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert Sie nachfolgend über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt Tuttlingen.www.bmvi.de
Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.
G
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Geburt eines Kindes Open or Close
Die Geburt eines Kindes stellt jede Familie vor neue Herausforderungen. Wenn die Familie belastet und keine Unterstützung vorhanden ist, können Eltern zeitweise mit der Erziehung des Kindes überfordert sein. In solchen Situationen brauchen Familien eine niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesjugendministeriums.
- Gemeindesteuer / Gewerbesteuer / Grundsteuer Open or Close
H
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An- und Abmeldung von Hunden Open or Close
Die Haltung von einem oder mehreren Hunden ist steuerpflichtig und muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Die Anmeldung hat am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird vorzunehmen.
Die aktuell geltenden Hundesteuer entnehmen Sie bitte der aktuellen Satzung.
Hier geht es zur Anmeldung:Hier geht es zur Abmeldung:
Alternativ können Sie folgendes Formular ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben:
- Hundesteuer / Satzung Open or Close
J
K
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Kinder- und Jugendschutz/Jugendhilfe/Jugendschutzgesetz Open or Close
Kinder- und Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz beginnt schon im Säuglingsalter und soll Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland und stärkt alle wichtigen Akteure - insbesondere die Kinder selbst.
Das Gesetz bringt Prävention und Intervention gleichermaßen voran und steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke im Kinderschutz. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten - alle wirken zusammen, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden.
Das Gesetz basiert auf einem intensiven Austausch mit den Fachleuten der Länder, Kommunen, Verbände und der Wissenschaft. Es greift Erkenntnisse des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" und Erfahrungen aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" auf.Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie finden Sie ausführliche Informationen
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat daher einen komplexen Auftrag. Sie soll:- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Benötigen Sie Hilfe?
Das Amt für Familie, Kinder und Jugend bietet jungen Menschen und Eltern aus dem Landkreis Tuttlingen ein vielfältiges Förderungs- Beratungs- und Betreuungsangebot.
Download Jugendschutzgesetz -
Kinderbetreuung und Kindergarten Open or Close
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Kindergarten Bärenthal [LINK]
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Kindergarten Bärenthal / Satzung Open or Close
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
Kindergartengebührensatzung 2025-2026 [DOWNLOAD]
L
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Lebenslagen Open or Close
Die Landesregierung stellt auf ihrem Service-Portal BW Hilfen für alle Lebenslagen zur Verfügung.
Unser Verwaltungsmitarbeiter/-innen helfen Ihnen bei Detailfragen selbstverständlich auch weiter!
LINK: Zugang Service BW
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Leitweg ID Open or Close
Unsere Leitweg-ID lautet:
Leitweg-ID: 08327004-A2030-85
M
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Meldepflicht Open or Close
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umyiehen, m[ssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer fr[heren Gemeinde mit, dass Sie umgeyogen sind. Sie m[ssen sich dort nicht abmelden.
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
P
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Patientenverfügung erstellen Open or Close
Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche Sie untersagen.
Dazu zählen:
- der Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen
- künstliche Beatmung oder
- künstliche Ernährung.
Die Patientenverfügung ist verbindlich. Betreuerinnen oder Betreuer, Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Sie müssen prüfen, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zutrifft. Ist dies nicht der Fall, müssen sie den mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten ermitteln. In bestimmten Fällen müssen sie das Betreuungsgericht einschalten.
Patientenverfügung erstellen
Regionalisierung
Verfahrensablauf
Vertiefende Informationen
Sonstiges
Rechtsgrundlage -
PEPPOL-ID Open or Close
Unsere PEPPOL-ID lautet:
Peppol-ID: 0204:08327004-A2030-85
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Personalausweis Open or Close
Die Ausweisgebühren waren und sind häufiger Gegenstand von Bürgeranfragen. Die Gebühren der Ausweisbeantragung wurden daher vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) umfassend aufbereitet.
Informationen zum Personalausweis und die aktuellen Gebühren erhalten Sie unter:
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Plakatierung an Straßen - Genehmigung beantragen Open or Close
Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Beispiele:
- Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
- Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
- Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
- im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
- politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Online Antrag auf ServiceBW:
Plakatierung an Straßen beantragen [LINK]
Ohne ServiceBW Konto:
- Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
N
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Notlagen Open or Close
Jeder Mensch kann in eine Notlage geraten, in der er Hilfe benötigt. Hier finden Sie Informationen darüber, an wen Sie sich in den verschiedensten Notlagen wenden können und welche Hilfe Ihnen zusteht.
Eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall haben wir in der Lebenslage Opferschutz und Opferhilfe zusammengestellt. Neben den Notrufnummern 110 und 112 für die Benachrichtigung von Polizei beziehungsweise Feuerwehr finden Sie in dieser Liste auch die Telefonnummern beispielsweise der Telefon-Seelsorge oder des Kinder- und Jugendtelefons. Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung. Im Notfall kann dieses einfach und schnell ausgefüllt werden.
R
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Reisedokumente für Kinder Open or Close
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Vertiefende Informationen
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
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Reisen Open or Close
Weitere Informationen über "Länder, Reisen und Sicherheit" bieten die Seiten des Auswärtigen Amtes.
Hilfe unterwegs
Schutz außerhalb der EU
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Reisepass Open or Close
Die Passgebühren waren und sind häufiger Gegenstand von Bürgeranfragen. Die Gebühren der Passbeantragung wurden daher vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) umfassend aufbereitet.
Informationen zum Reisepass, vorläufigen Reisepass und den Gebühren finden Sie unter:
S
- Satzung der Gemeinde Bärenthal Open or Close
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Schulen Open or Close
In Baden-Württemberg besteht, wie in ganz Deutschland, Schulpflicht. Schulpflichtig sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Arbeits- oder Ausbildungsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Schulpflicht umfasst die Teilnahme am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Einhaltung der Schulordnung der besuchten Schulart.
Ist Ihr Kind zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt, wird es zu Beginn des nächsten Schuljahres in eine Grundschule eingeschult. Eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung des Kindes ist auf Antrag möglich.
Im Anschluss an die Grundschule muss eine der weiterführenden Schularten Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder allgemeinbildendes Gymnasium besucht werden (Sekundarstufe I). Die Besuchspflicht beträgt fünf Jahre.
Danach beginnt die Berufsschulpflicht (die allerdings ruht, solange noch Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium besucht werden). Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllt, sei es durch den Besuch einer Berufsschule bei einer Ausbildung im dualen System oder durch den Besuch einer anderen beruflichen Schule.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erfüllen, soweit sie keine der oben genannten allgemeinen Schulen besuchen, ihre Schulpflicht durch den Besuch eines geeigneten sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden. Diese Maßnahme wird von der für den Wohn- oder Aufenthaltsort des Schulpflichtigen zuständigen Polizeibehörde durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten haben für die Erfüllung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen.
Hinweis: In besonderen Härtefällen kann die Schulaufsichtsbehörde ausländische Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind, auf Antrag von der Schulpflicht zeitweilig oder auf Dauer befreien, insbesondere, wenn wegen der Kürze der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung nicht erwartet werden kann.Tipp: Welche Lernziele erreicht und welche Bildungsinhalte an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg vermittelt werden sollen, ist in den Bildungsstandards festgelegt.
Informationen zur Berufsschule und zu weiteren beruflichen Schulen finden Sie in den Kapiteln "Berufliches Gymnasium" und "Berufliche Schulen". -
Sicherheit und Gefahrenabwehr Open or Close
Notfall - wie helfe ich?
Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten?
- Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren.
- Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab.
- Rufen Sie Hilfe herbei.
- Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung.
Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!
- Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
- Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr die nächste Polizeidienststelle.
- Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle.
Achtung: Eine Liste mit Telefonnummern für den Notfall finden Sie in der Lebenslage Opferschutz und Opferhilfe. Sie finden in dieser Liste beispielsweise auch die Telefonnummern der Telefon-Seelsorge oder des Kinder- und Jugendtelefons. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.
Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten:
- Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen.
- Wo ist etwas passiert? - Geben Sie die genaue Adresse des Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit (z.B. Kilometerangaben sowie Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge).
- Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich.
- Wie viele Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Anzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie soweit möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen.
- Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.
Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem
Hinterhaus geleitet werden müssen.
Tipp: Mehr über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 bietet Ihnen die Broschüre "Ein Europa – eine Nummer" der Europäischen Kommission.
Polizei
- Kriminalitätsbekämpfung
- Prävention
- Motiviertes Personal
- Moderne Technik
- Nationale und internationale polizeiliche Zusammenarbeit
- Personen
Feuerwehr
- Allgemeines
- Aufgaben und Organisation
- Schnelle Retter
- Fahrzeuge und Geräte
- Kommunikation der Feuerwehren
- Historisches
- Tipps
- Landesbranddirektor
Rettungsdienst
Katastrophenschutz
- Aufgaben und Organisation
- Mitwirkende
- Führung im Bevölkerungsschutz
- Einheiten
- Gefahrenlagen
- Fachthemen
Krisenmanagement und Kommunikation
- Krisenmanagement
- Notruf
- Integrierte Leitstellen
- Funk und Alarmierung
- Einsatzstellen- und Objektfunk
- Digitaler Funk
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Statistik Open or Close
Bevölkerungsstatistik Bärenthal:
Auf der Webseite des statistischen Landesamtes finden Sie die aktuellen Bevölkerungszahlen der Gemeinde Bärenthal auf Basis des Zensus 2022.
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Sterbefall Open or Close
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.
Für die Anzeige des Sterbefalls sind erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
- Personalausweis
der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.
Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.- Leistung
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen - Leistung
Erbschein beantragen - Leistung
Erdbestattung - Beerdigung beauftragen - Leistung
Feuerbestattung - Leistung
Leichenschau - Ausstellung der Todesbescheinigung beantragen - Leistung
Nachlasssicherung betreiben - Leistung
Naturbestattung beauftragen - Leistung
Seebestattung - Leistung
Sterbefall dem Standesamt anzeigen - Leistung
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen - Leistung
Sterbeurkunde beantragen - Leistung
Waisenrente für gesetzlich Rentenversicherte beantragen - Leistung
Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Im Zusammenhang mit einem Sterbefall werden häufig auch Fragen zu den Themen "Organspende" und "Patientenverfügung" gestellt. Wie Sie einen Organspendeausweis erhalten und wo Sie weitere Auskünfte zu diesem Thema sowie Informationen zur Patientenverfügung erhalten, erfahren Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.Weitere Informationen finden Sie beim
- Streupflicht / Satzung Open or Close
T
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Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd Open or Close
Neben grundlegenden Informationen zur Heim- und Nutztierhaltung sowie zu den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz finden Sie hier auch Informationen zur Fischerei und Jagd.
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Bau eines Wildgeheges anzeigen
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Fischereischein beantragen
- Halten eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Halten eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Heimtierausweis - Pet Passport
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung beantragen
- Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo" abrufen
- Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - nicht sichere Lebens- oder Futtermittel melden
- Registrierung eines Heimtieres
- Reiseverkehr mit Heimtieren
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Umfassene Informationen zur "Tierhaltung und Tierzucht" bietet der Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.
U
- Umwelt- und Naturgefahren Open or Close
-
Umzug Open or Close
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
V
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Verbraucherschutz und Ernährung Open or Close
Haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass die Verpackung mehr versprochen hat als der Inhalt halten konnte? Oder sind Sie im Internet schon einmal ungewollt in eine Kostenfalle getappt? Wie Sie als Verbraucherin und Verbraucher zu Ihrem Recht kommen, welche Vorschriften Hersteller einhalten müssen und Tipps zur Sicherheit im Netz finden Sie in dieser Lebenslage.
Wie sicher sind meine Lebensmittel und mein Trinkwasser? Welche Tierkrankheiten existieren in Baden-Württemberg und wie werden diese bekämpft? Was muss ich über Urheber- und Nutzerrechte wissen? Antworten auf diese und andere Fragen zu Verbraucherthemen finden Sie auf verschiedenen Internetangeboten der Landesregierung:Verbraucherportal Baden-Württemberg
Facebook-Seite „VerbraucherBW“
Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
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Vergabe öffentlicher Aufträge Open or Close
Sie wollen sich um öffentliche Aufträge bewerben? Wir haben für Sie die Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens zusammengestellt.
In diesem Portal können Sie im Bereich "Öffentliche Ausschreibungen" kostenlos die Ausschreibungsveröffentlichungen der betreffenden Vergabestellen des Landes Baden-Württemberg einsehen. - Verkaufsoffener Sonntag / Satzung Open or Close
- Verwaltungsgebühren / Satzung Open or Close
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Vormundschaft und rechtliche Betreuung Open or Close
Menschen, die sich um ihre Angelegenheiten nicht selbständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Für elternlose Minderjährige bestellt das Gericht einen Vormund.
Die Interessen eines Erwachsenen nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr.
Vormundschaft und rechtliche Betreuung- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
- Beginn der Vormundschaft
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Ende der Vormundschaft
- Rechtliche Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung
- Auswahl und Aufgaben des Betreuers
- Folgen der Betreuung
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Weiterführende Links
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Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - Registrierung beantragen Open or Close
Falls Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt haben, ist es sinnvoll, diese registrieren zu lassen. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden dann bestimmte Daten dazu elektronisch erfasst.
Hinweis: Das Zentrale Vorsorgeregister verwahrt nicht das Schriftstück, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung erklärt wurde. Es erhält auch keine Kopie der Urkunde und keine detaillierten Informationen über ihren Inhalt.
Sollte der Vorsorgefall beziehungsweise der Betreuungsfall sehr plötzlich eintreten und Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht die Möglichkeit, über das Zentrale Vorsorgeregisterzu klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt.
Z
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Zuwanderung Open or Close
Benötigen Sie ein Visum, um nach Deutschland einzureisen oder eine Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt? Erläuterungen zu den wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten wurden hier zusammengefasst.
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der Europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
Vertiefende Informationen- Flüchtlingshilfe in Baden Württemberg: Projektbeispiele, Informationen, Arbeitshilfen und Anregungen für ehrenamtlich Engagierte
- Flüchtlingshilfe in Baden Württemberg: Projektbeispiele, Informationen, Arbeitshilfen und Anregungen für ehrenamtlich Engagierte
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Wahlen und Bürgerbeteiligung Open or Close
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler und auf Landesebene offen.• Wahlen und Bürgerbeteiligung
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Wasser - Zählerstand melden Open or Close
Ablesung Wasserzähler – Zählerstand online melden
Jedes Jahr sollte im vierten Quartal der Stand der Wasserzähler abgelesen und gemeldet werden. Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise auf der Homepage und im Mitteilungsblatt „donnerstags“
Über den untenstehenden Link können Sie Ihren Zählerstand online melden. Um Ihren Zählerstand melden zu können, benötigen Sie für das Portal Ihren Anmeldename und Ihr Passwort, die Sie unten rechts auf der Ablesekarte finden.
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Wasser Härtegrad Open or Close
Der Härtegrad des Wassers in Bärenthal beträgt:
Härtebereich 3 (hart), 16,8 dH (deutsche Härtegrade)
Stand: August 2025
- Wasserversorgungssatzung Open or Close
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Wasserzählerstandübermittlung Open or Close
Die Zählerstände werden nicht direkt beim Gemeindeverwaltungsverband eingearbeitet, sondern in einem automatischen Verfahren bei der Deutschen Post verarbeitet.
Bitte füllen Sie die von Ihnen erhaltene Postkarte gemäß Anleitung aus und werfen Sie diese bis zum Stichtag in den nächsten Postbriefkasten.Die Zählerstände können außerdem elektronisch per Internet unter https://derago.epost-solutions.de mitgeteilt werden. Für das Einloggen in das Portal benötigen Sie Ihre Ablese- und individuelle Strichcodenummer, die Sie auf der Ablesekarte finden. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Schmid, Tel. 07463 837-835 oder E-Mail: a.schmid@donau-heuberg.de
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Wohngeld Open or Close
Seit Jahresbeginn 2016 ist die Reform des Wohngeldrechts in Kraft. Der Zuschuss für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zu den Wohnkosten wurde erhöht, zudem wurde der Kreis der Berechtigten erweitert.
Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes wurden in Baden-Württemberg etwa 49.000 zusätzliche Erstanträge auf Wohngeld prognostiziert. Da bislang jedoch weniger Neuanträge als erwartet gestellt wurden, ermuntert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen nun ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.
Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss erhalten. Die Hälfte des ausbezahlten Wohngelds wird aus Landesmitteln finanziert. Die Wohngeldreform trägt dazu bei, dass gerade Menschen mit geringerem Einkommen noch mehr als bisher bei den Wohnkosten entlastet werden.
Mit der Reform wurde dem Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten Rechnung getragen und die Werte der zur Berechnung des Wohngelds geltenden Tabelle um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Zudem wurden die geltenden Miethöchstbeträge für Wohngeldberechtigte je nach Mietenstufe von 7 bis 27 Prozent erhöht: In Regionen mit stark steigenden Mieten wurden sie stärker angepasst als in anderen Regionen. Alle Gemeinden bundesweit sind einer von sechs Mietenstufen zugeordnet - jeweils abhängig vom örtlichen Mietniveau der Wohngeldempfänger.
Vielfach erhalten Bürgerinnen und Bürger jetzt Wohngeld, die vor der Reform keinen Anspruch gehabt haben. Insgesamt profitieren hauptsächlich drei Personengruppen von der Wohngeldreform. Dies sind zum einen die bisherigen Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2016 auch ohne Reform Wohngeld beziehen. Dann gibt es die so genannten Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die im Jahr 2016 erstmals wieder mit Wohngeld
bei den Wohnkosten entlastet werden. Hier sind auch Rentnerinnen und Rentner - ungeachtet der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 - angesprochen. Außerdem die so genannten Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen haben.
Anträge können über die Bürgermeisterämter gestellt werden. -
Wohnsitzabmeldung Open or Close
Zuständig ist die Meldebehörde. Sie müssen sich abmelden, wenn Sie
- ins Ausland umziehen oder
- eine Ihrer Wohnungen (z.B. einen Nebenwohnsitz) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zubeziehen, müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.