Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 07.07.2026

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bärenthal hat in ihrer Sitzung am 7. Juli 2026 eine neue Satzung beschlossen. Diese wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt Tuttlingen zur Prüfung vorgelegt und mit Schreiben vom 7. Oktober 2026 mit einem entsprechenden Bestätigungsvermerk versehen.

Die Satzung wird nachfolgend im vollständigen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.

Redaktionelle Hinweise zur Satzung

Im Rahmen der abschließenden Prüfung durch die Untere Jagdbehörde wurden zwei Regelungen festgestellt, die einer rechtlichen Klarstellung bedürfen. Diese waren bereits im Vorfeld mit der Jagdbehörde abgestimmt worden. Nach Rücksprache mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wurde entschieden, dass eine erneute Beschlussfassung der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht erforderlich ist. Die entsprechenden Regelungen werden bei einer künftigen Satzungsänderung angepasst.

Bis dahin sind folgende Hinweise bei der Anwendung der Satzung zu beachten:

1. Zuständigkeit für die Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks (§§ 9 und 11)

In der Satzung ist die Entscheidung über die Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowohl der Jagdgenossenschaftsversammlung als auch dem Gemeinderat beziehungsweise dem Bürgermeister zugeordnet.

Hierzu stellt die Untere Jagdbehörde klar, dass die Entscheidung über eine Zusammenlegung oder Teilung ausschließlich der Jagdgenossenschaftsversammlung obliegt. Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis auf den Gemeinderat oder den Bürgermeister ist nicht zulässig.

Nach einer entsprechenden Beschlussfassung ist zudem ein Antrag bei der zuständigen Jagdbehörde gemäß § 11 Abs. 2 und 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) zu stellen.

2. Bearbeitungsgebühr für die Auszahlung des Reinertrags (§ 16 Abs. 3)

Nach § 16 Abs. 3 der Satzung ist für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht gestellten Antrags auf Auszahlung des Anteils am Reinertrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen.

Diese Regelung ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 22. Juli 2020 (Az. 4 K 7962/19) entschieden, dass das Jagdrecht keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erhebung einer solchen Bearbeitungsgebühr bietet.

Die Gemeinde Bärenthal stellt daher klar, dass für entsprechende Auszahlungsanträge keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Die Gebührenregelung in § 16 Abs. 3 der Satzung findet insoweit keine Anwendung.

Abschließender Hinweis

Die vorstehenden redaktionellen Hinweise dienen der Klarstellung der geltenden Rechtslage und sind bei der Anwendung der Satzung entsprechend zu berücksichtigen. Sie stellen keine förmliche Änderung des beschlossenen Satzungstextes dar.

Die erforderlichen Anpassungen werden der Jagdgenossenschaftsversammlung bei ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Anschluss an diese Hinweise wird die Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 7. Juli 2026 im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.

 

Morris Stoupal
Bürgermeister

Download: Satzung der Jagdgenossenschaft Bärenthal vom 07.07.2026 [pdf]