Die Gemeinde Bärenthal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://www.baerenthal.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Ein Relaunch der Homepage ist für das Jahr 2025 geplant.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Nicht-Text-Inhalt: Grafiken und Bilder haben keinen Alternativtext, sodass blinde Nutzer deren Inhalt nicht wahrnehmen können.
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Info und Beziehungen: Wichtige visuelle Informationen wie Tabellenüberschriften sind für Screenreader nicht zugänglich, was die Dateninterpretation erschwert.
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Kontrast (Minimum): Textfarben auf der Webseite haben nicht immer ausreichende Kontraste, was die Lesbarkeit für sehbehinderte Menschen beeinträchtigt.
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Tastaturbedienung: Die Webseite ist ohne Maus nicht vollständig navigierbar, da die Tastaturfokusse nicht sichtbar sind, was die Bedienung für Tastaturnutzer erschwert.
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Seitentitel: Auf vielen Seiten fehlt ein klarer, aussagekräftiger Titel, der den Inhalt beschreibt und die Navigation vereinfacht.
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Linkzweck: Die Zweckbeschreibung für Links ist oft unklar, was insbesondere für blinde Nutzer problematisch ist.
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Sichtbarer Fokus: Der Tastaturfokus ist nicht sichtbar, was Tastaturnutzer daran hindert, sich auf der Seite zurechtzufinden.
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Syntaxanalyse: Der Quellcode enthält Syntaxfehler, die die Kompatibilität mit Screenreadern und Browsern beeinträchtigen.
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Deutsche Gebärdensprache: Die Webseite bietet keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, was die Barrierefreiheit für gehörlose Nutzer einschränkt.
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Leichte Sprache: Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache, die das Verständnis für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen erleichtern würden.
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Barrierefreiheit von Dokumenten: Dokumente im PDF-Format sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht dem PDF/UA-Standard, was den Zugang für Nutzer mit Screenreadern erschwert.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.10.2024 erstellt.
Die Angaben bezüglich der Erklärung zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Gestaltung zur Barrierefreiheit unserer Webseite ist für Sie nicht zufriedenstellend?
Wenden Sie sich gerne an uns.
Gemeindeverwaltung Bärenthal
Kirchstraße 8
78580 Bärenthal
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 07466/230
5. Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.