Die Gemeinde Bärenthal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite http://www.baerenthal.de

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Ein Relaunch der Homepage ist für das Jahr 2025 geplant.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.10.2024 erstellt.

Die Angaben bezüglich der Erklärung zur Barrierefreiheit beruhen auf einer Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Gestaltung zur Barrierefreiheit unserer Webseite ist für Sie nicht zufriedenstellend?
Wenden Sie sich gerne an uns.

Gemeindeverwaltung Bärenthal

Kirchstraße 8

78580 Bärenthal

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 07466/230

 

5. Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.